Die Themen:
- Straßenbeleuchtung Warnkenhagen
- Billigung der Sitzungsniederschrift
- Bericht der Bürgermeisterin
- Bestätigung der Jahresrechnung 2022
- Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022
- Ergänzungssatzung Babst: Kompensationsmaßnahmen in Form von Ökopunkten
- Kita Glasin: Ausschreibung Los 1 – Roh- und Ausbauarbeiten
- Kita Glasin: Ausschreibung Los 2 – Trockenbau- und Akustikarbeiten
- Kita Glasin: Ausschreibung Los 3 – Tischler-Innentüren
- Kita Glasin: Ausschreibung Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten
- Kita Glasin: Ausschreibung Los 6 – Elektroinstallation
- OD K39 – Gehweg, Regenentwässerung
- Umbau und Erweiterung FFW-Gebäude Glasin
- Malerarbeiten Neubau 27 in Glasin
- Malerarbeiten Gemeindehaus Glasin
- Schlussbemerkung
Straßenbeleuchtung Warnkenhagen
Ein Bürger aus Warnkenhagen informiert über die defekte Straßenbeleuchtung in Warnkenhagen. Der Bürgermeisterin ist dies bereits bekannt, es wird mit auf die Liste der zu erledigen Arbeiten aufgenommen.
Billigung der Sitzungsniederschrift
Billigung der Sitzungsniederschrift vom 09.12.2025 – öffentlicher Teil.
- Ja: 8
- Nein: 0
- Enthaltung: 1
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Bericht der Bürgermeisterin
Am 03.02.2026 fand ein Kommunalgipfel für die Bürgermeister/innen in Güstrow statt. Das Thema war die Verteilung des Sondervermögens des Bundes. Jede Kommune soll 50.000 € erhalten.
Dann gibt es noch die eine 2. Säule für Infrastruktur und eine 3. Säule für Verkehr usw. Diese Gelder von rund 1.000.000 € für das Amt Neukloster werden vom Amtsausschuss beschlossen und müssen einstimmig getroffen werden. Darin sehen die Bürgermeister eine große Schwierigkeit.
Es gab viele Anlaufberatungen für den Umbau der Kita und für die Zisternen.
Folgende Vergaben wurden bestätigt:
Zisterne Dorfstraße 1 in Warnkenhagen: 64.832,25 € (Gägelower Tiefbau)
Zisterne Dorfstraße 32 in Warnkenhagen 69.830,45 € (Firma Brüsewitz)
Es sind jeweils 30.000 € Fördermittel eingegangen.
Am 05.03.2026 gab es eine erneute Veranstaltung des Städte- und Gemeindetages in Zusammenarbeit mit der Körber Stiftung über Hass und Hetze in Güstrow. Die Anfeindungen und Bedrohungen von Amtsträgern werden immer dramatischer. Viele ehrenamtlichen Bürgermeister ziehen sich deshalb zurück und wollen nicht wieder kandidieren oder legen ihr Amt nieder. Die Entschädigung steht in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand. Das ist eine schlimme Entwicklung landesweit.
Bestätigung der Jahresrechnung 2022
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Glasin hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2022, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft.
Der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss wurden gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik von der Verwaltung unter der Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt.
Der Prüfbericht inklusive des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Bestätigung der Jahresrechnung 2022.
Beratung:
Herr Unger verliest die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin bestätigt gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V den durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüften Jahresabschluss 2022.
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Glasin zum 31.12.2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bürgermeisterin wird nach Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2022 entlastet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 zu empfehlen.
Beratung:
Frau Bruer verliest die Beschlussvorlage.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, in der aktuell gültigen Fassung, die Entlastung der Bürgermeisterin für die Jahresrechnung und somit für das Haushaltsjahr 2022.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 8
- Nein: 0
- Enthaltung: 1
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Ergänzungssatzung Babst: Kompensationsmaßnahmen in Form von Ökopunkten
Sachverhalt:
Durch die Entwicklung der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Babst der Gemeinde Glasin und die damit verbundene zukünftige Überbauung der überplanten Flächen ist es erforderlich zum Ausgleich naturschutzfachlicher Eingriffstatbestände Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen.
Für diese Kompensationsmaßnahmen sollen Ökopunkte als Ausgleichsmaßnahmen in Form eines Ökokontos herangezogen werden. Das Satzungsgebiet liegt in der Landschaftszone „Hohenrücken und Mecklenburgische Seenplatte“.
Die Landesforst M-V bietet entsprechende Ökopunkte derzeit unverbindlich für rund 3,00 €/netto an. Das Planungsbüro hat einen Bedarf von rund 18.704 Ökopunkten errechnet. Aufgrund dieser Daten entspricht das einem Gesamtpreis von 66.773,28 €/brutto (56.122,00 €/netto) wobei die Gemeinde anteilig 77,11 % (51.488,88 €/brutto) der Kosten trägt. Die übrigen 22,89 % (15.284,40 €/brutto) könnten den privaten Vorhabenträgern in Form eines städtebaulichen Vertrages übertragen werden.
Beratung:
Frau Marx erläutert, dass sie mit dem Bauamt das Für und Wider, die Notwendigkeit der Kompensationsmaßnahmen in Form von Ökopunkten besprochen hat.
Herr Bull und Herr Meyer-Niestroj hinterfragen wieviel Bäume oder dergleichen für die Anzahl der notwendigen Ökopunkte gepflanzt werden müssen. Zwischenzeitlich wurde während der Gemeindevertretersitzung im Internet recherchiert, dass ein Baum je nach Art ca. 500- 2.000 Ökopunkte entspricht. Da hier eine Ungewissheit der Wertigkeiten vorliegt wird die Bürgermeisterin hierzu genauere Erkundigungen einholen für eine nochmalige Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die anteilige Kostenübernahme der Kompensationsmaßnahmen in Form eines Ökokontos mit einem Gesamtpreis von 51.488,88 €.
Die Finanzierung der Kompensationsmaßnahme erfolgt aus dem Produktsachkonto 51100.76255000 im Haushalt 2025/2026 (Planansatz 20.000,00 €) und ist über das Produktsachkonto 51100.56255000 nachzuweisen.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 0
- Nein: 9
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Ausschreibung Los 1 – Roh- und Ausbauarbeiten
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde mit Bescheid vom 05.11.2025 durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung, inkl. Abrechnung) für die Baumaßnahme endet am 31.12.2026. Für die Bauzeit wird auf dem angrenzenden Flurstück eine Mobilkita (Containeranlage) errichtet. Der Umzug der Kitanutzer erfolgt Ende April, so dass ein Baubeginn für Anfang Mai geplant ist. Folglich ist die Vergabe von Bauleistungen erforderlich.
Die geschätzte Auftragssumme für die (gesamten) Bauleistungen des Vorhabens liegen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5.404.000,- € (netto). Somit kann das Los 1 – Roh- und Ausbauarbeiten im Nationalen Vergabeverfahren, gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Die Kostenberechnung für das Los 1 – Roh- und Ausbauarbeiten liegt bei 61.337,06 € (brutto) und umfasst u.a. Mauer-, Putz,- und Abbrucharbeiten.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des §38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung:
Frau Marx informiert die Gemeindevertreter, dass Sie bei der Rechtsaufsichtsbehörde angefragt hat, ob es sich bei der Umbaumaßnahme Kita haushaltstechnisch um einen Aufwand oder eine Investition handelt. Diese Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde steht noch aus. Diese Entscheidung ist notwendig, da ein Nachtragshaushalt für 2026 aufgestellt werden muss.
Herr Jarmuth hinterfragt die Form der Ausschreibungen 6.4.: „Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A“.
Alle Gemeindevertreter einigen sich, dass die Ausschreibungsform „öffentlich“ erfolgen soll.
Folgender Satz wird im Beschluss ergänzt: Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung zum Los 1 – Roh- und Ausbauarbeiten im Rahmen der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A. Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto:
36505.52310001 (Ergebnishaushalt) 36505.72310001 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Ausschreibung Los 2 – Trockenbau- und Akustikarbeiten
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde mit Bescheid vom 05.11.2025 durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung, inkl. Abrechnung) für die Baumaßnahme endet am 31.12.2026. Für die Bauzeit wird auf dem angrenzenden Flurstück eine Mobilkita (Containeranlage) errichtet. Der Umzug der Kitanutzer erfolgt Ende April, so dass ein Baubeginn für Anfang Mai geplant ist. Folglich ist die Vergabe von Bauleistungen erforderlich.
Die geschätzte Auftragssumme für die (gesamten) Bauleistungen des Vorhabens liegen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5.404.000,- € (netto). Somit kann das Los 2 – Trockenbau- und Akustikarbeiten im Nationalen Vergabeverfahren, gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Die Kostenberechnung für das Los 2 – Trockenbau- und Akustikarbeiten liegt bei 89.666,20 € (brutto) und umfasst u.a. den Bau abgehängter Decken als Installationsebene, inkl. Akustikplatten in allen Gruppenräumen.
Beratung:
Alle Gemeindevertreter einigen sich, dass die Ausschreibungsform „öffentlich“ erfolgen soll.
Folgender Satz wird im Beschluss ergänzt: „Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung zum Los 2 – Trockenbau- und Akustikarbeiten im Rahmen der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A. Die Ausschreibung soll über die
Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto:
36505.52310001 (Ergebnishaushalt) 36505.72310001 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Ausschreibung Los 3 – Tischler-Innentüren
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde mit Bescheid vom 05.11.2025 durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung, inkl. Abrechnung) für die Baumaßnahme endet am 31.12.2026. Für die Bauzeit wird auf dem angrenzenden Flurstück eine Mobilkita (Containeranlage) errichtet. Der Umzug der Kitanutzer erfolgt Ende April, so dass ein Baubeginn für Anfang Mai geplant ist. Folglich ist die Vergabe von Bauleistungen erforderlich.
Die geschätzte Auftragssumme für die (gesamten) Bauleistungen des Vorhabens liegen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5.404.000,- € (netto). Somit kann das Los 3 – Tischler-Innentüren im Nationalen Vergabeverfahren, gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung
ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Die Kostenberechnung für das Los 3 – Tischler-Innentüren liegt bei 20.459,67 € (brutto).
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des §38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung:
Alle Gemeindevertreter einigen sich, dass die Ausschreibungsform „öffentlich“ erfolgen soll.
Folgender Satz wird im Beschluss ergänzt: „Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung zum Los 3 – Tischler-Innentüren im Rahmen der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A. Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto:
36505.52310001 (Ergebnishaushalt) 36505.72310001 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Ausschreibung Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde mit Bescheid vom 05.11.2025 durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung, inkl. Abrechnung) für die Baumaßnahme endet am 31.12.2026. Für die Bauzeit wird auf dem angrenzenden Flurstück eine Mobilkita (Containeranlage) errichtet. Der Umzug der Kitanutzer erfolgt Ende April, so dass ein Baubeginn für Anfang Mai geplant ist. Folglich ist die Vergabe von Bauleistungen erforderlich.
Die geschätzte Auftragssumme für die (gesamten) Bauleistungen des Vorhabens liegen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5.404.000,- € (netto). Somit kann das Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten im Nationalen Vergabeverfahren, gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden.
Das Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Die Kostenberechnung für das Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten liegt bei 101.634,12 € (brutto) und umfasst Maler-, Spachtel-, Lackierarbeiten und die Erneuerung aller Bodenbeläge.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des §38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
Beratung:
Alle Gemeindevertreter einigen sich, dass die Ausschreibungsform „öffentlich“ erfolgen soll.
Folgender Satz wird im Beschluss ergänzt: „Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung zum Los 4 – Maler- und Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A. Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto:
36505.52310001 (Ergebnishaushalt) 36505.72310001 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Ausschreibung Los 6 – Elektroinstallation
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde mit Bescheid vom 05.11.2025 durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt.
Der Bewilligungszeitraum (Fertigstellung, inkl. Abrechnung) für die Baumaßnahme endet am 31.12.2026. Für die Bauzeit wird auf dem angrenzenden Flurstück eine Mobilkita (Containeranlage) errichtet. Der Umzug der Kitanutzer erfolgt Ende April, so dass ein Baubeginn für Anfang Mai geplant ist. Folglich ist die Vergabe von Bauleistungen erforderlich.
Die geschätzte Auftragssumme für die (gesamten) Bauleistungen des Vorhabens liegen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5.404.000,- € (netto).
Die Kostenberechnung für das Los 6 – Elektroinstallation liegt bei 297.652,92 € (brutto) und umfasst u.a.:
- Öffentliche Erschließung (neuer Strom-Hausanschluss)
- Umfassende Erneuerung der Elektroinstallation im Gebäude mittels Sockelleistensystem, inkl. Umverlegung Hausanschluss, Sicherheitsbeleuchtung, Beleuchtungsanlagen, brandschutzrelevante Arbeiten
- Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen (Medientechnik), Einbinden der Hausalarmierung
- Technische Anlagen im Außenbereich (Beleuchtung)
Das Los 6 – Elektroinstallation kann im Nationalen Vergabeverfahren, gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden. Das Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im
Sinne des §38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung:
Alle Gemeindevertreter einigen sich, dass die Ausschreibungsform „öffentlich“ erfolgen soll.
Folgender Satz wird im Beschluss ergänzt: „Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.“
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung zum Los 6 – Elektroinstallation im Rahmen der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt in Beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, gemäß § 3 Nr. 2 VOB/A. Die Ausschreibung soll über die Internetvergabeplattform öffentlich erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto:
36505.52310001 (Ergebnishaushalt) 36505.72310001 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss
des Vergabeverfahrens.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
OD K39 – Gehweg, Regenentwässerung
Sachverhalt:
Der Landkreis plant im Jahr 2026 die Erneuerung der Ortsdurchfahrt Glasin der Kreisstraße K 39 von der Kreuzung Landesstraße (Ortsmitte Glasin / alte Schule, FFW) bis Ortsausgang in Richtung Babst.
Im Zuge der Planung wurde der in gemeindlicher Trägerschaft stehende Regenwasserkanal befahren. Dabei wurde festgestellt, dass der Kanal sich teilweise in sehr schlechtem Zustand befindet und erneuert werden muss.
Im Zuge der Bauarbeiten an der K 39, soll auch der Lückenschluss im Gehweg zwischen der Bushaltestelle an der L101(Alte Schule) und der Kita Gänseblümchen erfolgen.
Aus diesem Grund soll die Ausschreibung der Bauleistungen schnellstmöglich durch die Verwaltung des Amtes Neukloster – Warin auf den Weg gebracht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß VOB/A als freihändige Vergabe.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme ist Bestandteil der 1. Nachtragshaushaltssatzung und erfolgt über das Produktsachkonto 54100.78532000.
Beratung:
Die Bürgermeisterin liest die Beschlussvorlage vor und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt, die Ausschreibung der Bauleistungen für die Erneuerung der RW – Leitung und des Gehweges K 39, Babster Straße in Glasin.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Umbau und Erweiterung FFW-Gebäude Glasin
Sachverhalt:
Die Gemeinde Glasin plant den Umbau und die Erweiterung des FFW-Gebäudes in Glasin mit Schaffung normgerechter Stellplätze (zwei Stellplätzen der Größe 1 und ein Stellplatz der Größe 2) sowie Geräteraum und Behinderten WC im Neubau und Einbau von Umkleide- und Sanitärräumen mit schwarz-weiß-Trennung, Herrichtung des zweiten Fluchtweges im Gebäude. Ein Stellplatz (ohne Normgröße) bleibt im Bestandsgebäude erhalten.
Gemäß Kostenschätzung werden für diese Baumaßnahme Kosten in Höhe von ca. 860.000,00 € (Stand 07/2025) erwartet. Darin enthalten sind Baunebenkosten von ca. 180.000,00 €, wobei für Objekt- und Tragwerksplanung und Planung der technischen Gebäudeausrüstung ca. 150.000,00 € geschätzt sind.
Für die Vergabe freiberuflicher Leistungen (unterhalb EU-Schwellenwert) ist § 50 UVgO maßgeblich.
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gemäß § 12 UVgO.
Die Finanzierung erfolgt über das Produktsachkonto 12605.78532160 (Finanzhaushalt).
Beratung:
–
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Planungsleistungen für den Umbau und die Erweiterung des FFW-Gebäudes in Glasin gemäß Beschreibung im Sachverhalt für die Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Gebäudeausrüstung. Die Ausschreibung erfolgt gemäß § 12 UVgO unter Beteiligung von jeweils mindestens 3 fachlich geeigneten Planungsbüros.
Die Honorarverträge werden als Stufenverträge abgeschlossen. Die Stufen umfassen in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (bis Vorentwurf), in Stufe 2 die Leistungsphasen 3 und 4 (bis Genehmigungsplanung), Stufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung und Vergabe) und Stufe 4 die Objektüberwachung (Bauleitung).
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Malerarbeiten Neubau 27 in Glasin
Sachverhalt:
–
Beratung:
Die Bürgermeisterin Frau Marx übergibt die von ihr vorbereitete Beschlussvorlage, verliest diese und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der Malerarbeiten. Die Vergabe erfolgt als freihändige Ausschreibung. Die Finanzierung der Maßnahme wird im Nachtragshaushalt 2026 im Produktsachkonto 11408 52310000(Ergebnishaushalt) 11408 72310000 (Finanzhaushalt) berücksichtigt. Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertreter über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahren.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Malerarbeiten Gemeindehaus Glasin
Sachverhalt:
–
Beratung:
Die Bürgermeisterin Frau Marx übergibt die von ihr vorbereitete Beschlussvorlage, verliest diese und lässt abstimmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der Malerarbeiten für das Gemeindehaus und Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt als freihändige Ausschreibung. Die Finanzierung der Maßnahme wird im Nachtragshaushalt 2026 im Produktsachkonto 57302 52313000(Ergebnishaushalt) 57302 72313000 (Finanzhaushalt) berücksichtigt. Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertreter über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahren.
Namentliche Abstimmung:
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Schlussbemerkung
Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet.
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