Gemeindevertretung – Sitzung vom 12.09.2024

Die Themen:

  1. Kabelschaden Warnkenhagen
  2. Umrüstung auf LED
  3. SV Glasin 06
  4. Billigung der Sitzungsniederschriften
  5. Kita-Fenster
  6. Straßen
  7. Feuerwehr
  8. Konstituierende Sitzungen
  9. Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 „Energie“ Hier: Beteiligung aktualisierter Entwurf
  10. Grundsatzbeschluss – Kita Glasin Förderantragstellung Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen
  11. Genehmigung Eilentscheidung der Bürgermeisterin Kita Glasin – Auftragsvergabe zum Nachtrag Malerleistungen
  12. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin
  13. Das ganze Protokoll zum Download

Kabelschaden Warnkenhagen

Kabelschaden an der Straßenbeleuchtung in Warnkenhagen Richtung Boye: Fa. Beyrau wurde beauftragt.


Umrüstung auf LED

Umstellung auf LED-Leuchtmittel der restlichen Orte soll erfolgen. Perniek, Babst und Glasin wurden bereits umgestellt.


SV Glasin 06

Eine Bürgerin informiert die GV und Anwesende über folgende Sachverhalte zum Sportverein Glasin (SV Glasin):

  • Der SV Glasin hat eine Spielergemeinschaft mit dem VfL Blau Weiß Neukloster gegründet.
  • Der SV Glasin stellt eine Sektion Dart auf. Frage: Welche Räumlichkeiten könnte der SV Glasin hierfür nutzen? Eventuell den kleinen Sitzungsraum im Gemeindehaus? Können die Gemeindevertretersitzungen nicht auch im Saal stattfinden?
  • Die interessierten Bürger der Spielnachmittage nutzen die Räumlichkeiten im Gemeindehaus Glasin. Die Termine sind mit der Bgm. abgestimmt. Am 11.09.2024 standen die Interessierten vor verschlossener Tür. Die Bgm. entschuldigt sich. Sie konnte leider nicht pünktlich da sein. Gibt aber zur Info, dass der Schlüssel bereits am Vorabend von der Bgm. geholt werden könnte. So wird es auch bei allen anderen Nutzern /Mietern des Gemeindehauses gehandhabt.

Billigung der Sitzungsniederschriften

Die Sitzungsniederschrift vom 21.05.2024 wird mit 2 Ja Stimmen und 4 Enthaltungen
genehmigt.

  • Ja: 2
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 4
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Die Sitzungsniederschrift vom 09.07.2024 wird mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Kita-Fenster

  • Die Fenster in der Kita sind fertig. Einige Mängel müssen noch beseitigt werden.
  • Für die Kitafenster wurde der letzte Fördermittelabruf i.H.v. 137.600€ angefordert.

Straßen

  • Der Bau Straße Warnkenhagen ist fertig.
  • Bankette Straßensanierung Warnkenhagen: Fa. Knechtel wurde beauftragt.
  • Der Bau Umgehungsstraße Glasin wird am 13.09.2024 fertiggestellt. Arbeiten an der Bankette erfolgen noch.
  • Der Fördermittbescheid für den Bau Warnkenhagener Straße in Glasin ist mit einer Förderung von 75% vom Land bei einer Gesamtsumme von 325.000€ eingegangen.

Feuerwehr

  • Für die Anschaffung des TLF 3000 sind 266.560€ Fördermittel vom Land MV eingegangen.

Konstituierende Sitzungen

  • Frau Marx ist in den Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) des Amtes Neukloster-Warin, in den Vorstand des ZVW und den Aufsichtsrat der Neukloster Wohnungsgesellschaft gewählt worden.
  • Am 10.09.2024 fand in der Stadthalle Neukloster eine Infoveranstaltung für alle Gemeindevertreter vom Städte- und Gemeindetag mit Herrn Glaser statt. Die Veranstaltung war mit 120 Teilnehmern gut besucht.

Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg, Kapitel 6.5 „Energie“
Hier: Beteiligung aktualisierter Entwurf


Sachverhalt:
Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg schreibt seit 2013 das Kapitel 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg (RREP WM) fort. Die Teilfortschreibung beinhaltet Festlegungen zur räumlichen Steuerung der zukünftigen Energieversorgung in der Planungsregion Westmecklenburg, dazu gehören auch die Windenergiegebiete.

Die Teilfortschreibung muss den seit 2022 geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben wurden durch das Land M-V ergänzt und konkretisiert. So wurden landesweit einheitliche, verbindliche Ausweisungskriterien sowie regionalisierte Flächenbeitragswerte festgelegt. Auf dieser Basis hat der Regionale Planungsverband Westmecklenburg im Juli 2023 ein „Planungskonzept für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in Westmecklenburg“ verabschiedet und beschlossen, bis 2027 insgesamt 2,1 % seiner Regionsfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen.

Am 24.04.2024 hat die Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes beschlossen, den 4. Entwurf einschließlich Umweltbericht für die Öffentlichkeitsbeteiligung freizugeben. Zudem soll im Rahmen der 4. Beteiligungsstufe geprüft werden, unter welchen Bedingungen und mit welchen Regularien die Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie in einem Schritt derart erfolgen kann, dass eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionsfläche in einem Schritt ausgewiesen wird, deren In-Kraft-Treten jedoch zeitlich zu staffeln: zunächst 1,4 % bis 2027 und weitere 0,7 % bis 2032.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird vom 19.06.2024 bis zum 15.09.2024 durchgeführt.

Die Gemeinde Glasin ist erstmals von der Ausweisung von Windeignungsgebieten auf ihrem
Gemeindegebiet betroffen:

  • Eignungsgebiet zwischen Neukloster und Neuhof im Bereich der Gemarkung Perniek mit einer Gesamtfläche von 37 ha (nur Teilfläche auf Gemeindegebiet Glasin)
  • Eignungsgebiet zwischen Warnkenhagen und Groß Tessin mit einer Gesamtfläche von 41 ha
  • Eignungsgebiet zwischen Bäbelin und Poischendorf mit einer Gesamtfläche von 67 ha (nur Teilfläche auf Gemeindegebiet Glasin in der Gem. Poischendorf

Beratung:
Frau Marx schlägt vor, heute nichts zu beschließen und eine Stellungnahe zu erarbeiten. Sie übergibt das Wort an Frau Mansour.
Frau Mansour stellt die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg, Kapitel 6.5 „Energie“ vor. Hier Beteiligung aktualisierter Entwurf.
Frau Mansour informiert umfangreich über den Sachverhalt und empfiehlt der Gemeinde eine Stellungnahme abzugeben.
Alle 9 Gemeindevertreter stimmen dem zu. Der Beschluss wird nicht behandelt.

Über folgendes informiert Frau Mansour:

  • Grundsätzliche Infos zum Verfahren des Raumentwicklungsprogramms
  • Ein Raumentwicklungsprogramm entwickelt sich aus einem Landesraumordnungsprogramm.
  • Es werden Möglichkeiten für eine Verhandlung angesprochen, wie: Zusammenschluss aller Flächeneigentümer zu einem Flächenpoll für eine größeres Gehör, Verhandlung über eine Beteiligung der Pacht, Beteiligung an den Einnahmen.
  • Im Amtsbereich sind die Gemeinden Glasin, Jesendorf, Neukloster, Passee, Zurow und Züsow vom Raumentwicklungsprogramm betroffen.
  • Eine Stellungnahme muss bis zum 15.09.2024 beim Land MV abgegeben werden. Bearbeitung und Abgabe im Amt erfolgt am 13.09.2024 für alle betroffenen Gemeinden gemeinsam als Amt vom Bauamt, Frau Mansour.

Nach umfangreicher Diskussion wird folgendes für die Stellungnahme der betroffenen
Gebiete der Gemeinde Glasin festgehalten:

  • Vorkommen von Seeadlern (Bereich Groß Tessin)
  • Kranichen, Wildgänsen, Zugvögeln, Brutvögeln
  • Die Gemeindestraßen sind für die Schwerlasttransporte nicht ausgelegt
  • Erholungswert für Menschen (Seewiesen und Endmoränenlandschaft)
  • Flächenverbrauch von wertvollen Ackerflächen
  • Verschlechterung des Landschaftsbildes

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin stimmt dafür, die Beschlussvorlage nicht zu
behandeln.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Grundsatzbeschluss – Kita Glasin Förderantragstellung
Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen

Sachverhalt:
Während der aktuellen Maßnahme zum Austausch der Fenster und Einbau von Sonnenschutz in der Kita wurde die E-Anlage bemängelt. Die E-Anlage entspricht weder den Bedürfnissen der Nutzer noch den Anforderungen an elektrische Anlagen in Kindertageseinrichtungen. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist besonders in Kindertageseinrichtungen unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben (4-jahres Intervall). Einer solchen erneuten Prüfung wird die E-Anlage nicht standhalten. Folglich wurde eine weitere Förderung (gemäß ILERL M-V) für die Erneuerung der EAnlage mit Folgeleistungen (Maler-, Bodenbelagsarbeiten und Optimierung der Verteilerküche) sowie für die vom Fachdienst Jugend geforderte Akustikverbesserung in den Gruppenräumen beantragt. Da die Planungsleistungen mit Beschlussfassung vom 09.07.2024 bereits beauftragt wurden, konnte für die Förderantragstellung eine konkrete Kostenermittlung erfolgen. Folglich liegen die aktuellen Kosten der Maßnahme bei 822.737,58,-€ brutto (Förderhöhe mind. 75%).

Der Umfang der Maßnahme macht das Aufstellen einer mobilen Kitaanlage erforderlich. So lassen sich einzelne Bereiche (vornehmlich Krippe) auslagern und das Gebäude abschnittsweise für die Baumaßnahme freiziehen. Die Mobilkita und Planungsleistungen wurden ebenfalls bei der Kostenermittlung berücksichtigt.

Beratung:
Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage wird folgendes zur Änderung und Ergänzung beschlossen:
Änderung vorletzter Satz: Streichung der Wörter, „einzelne“ und (vornehmlich Krippe). Dafür wird eingesetzt: „die derzeitigen“.
Hinzufügen des Satzes: Eine Förderung von 90% wird vorab zugesichert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen und Mobilkita in Verbindung mit einer Förderung gemäß ILERL M-V.
Die Finanzierung der vorbereitenden Maßnahmen erfolgt über das Produktsachkonto:
36505.52310000 (Ergebnishaushalt) 36505.72310000 (Finanzhaushalt). Die Maßnahme selbst ist in die Haushaltsplanung 2025/2026 aufzunehmen!

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Genehmigung Eilentscheidung der Bürgermeisterin
Kita Glasin – Auftragsvergabe zum Nachtrag Malerleistungen

Sachverhalt:
Im Zuge der Maßnahme zum Austausch der Fenster- und Türelemente in der Kita „Gänseblümchen“ wurden Malerleistungen notwendig. Nach Einbau der Fenster mussten Sturz- und Leibungsbereiche angearbeitet werden. Die Malerleistungen in Höhe von 50.990,37€ (brutto) wurden bereits im Januar per Eilentscheidung beauftragt und anschließend durch die Gemeindevertretung genehmigt.
Die Nachträge 1 und 2 beinhalten u.a. zusätzliche Ausbesserungsarbeiten an den Fassaden, Mehraufwendungen für die Oberflächenvorbereitung und Beseitigung von Schäden durch den Fensterrückbau.
Die Lose 1 und 2 – Fensterbau und Malerleistungen werden zu 75% über die RL der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gefördert.

Beratung:
Über die Beschlussvorlage wird kontrovers diskutiert. Frau Marx informiert, dass sich die zusätzlichen Kosten bei den Arbeiten ergeben haben, wie Nacharbeiten der Maler bei den Fenstern sowie Einsetzen von 3 zusätzlichen Fluchttüren.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin genehmigt gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Nachtragsvergabe: Los 2 – Malerarbeiten in der Kita „Gänseblümchen“ durch die Firma Malermeister Laufke, Klosterstraße 10, 23992 Neukloster mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 7.350,51 € (siebentausenddreihundertfünfzig 51/100 EURO).
Die Maßnahme ist Bestandteil der Haushaltsplanung 2023/24 unter dem Produktsachkonto:
36505.52313000 (Ergebnishaushalt) 36505.72313000 (Finanzhaushalt).

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Das Land Mecklenburg –Vorpommern hat mit Datum vom 15. Mai 2024 eine neue Entschädigungsverordnung (GVOBl. M-V S. 214) erlassen. Hierin ist die Gewährung von
pauschalierten Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige in den kommunalen Körperschaften wie Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden entsprechend § 174 Abs. 1 Nr. 8 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern neu geregelt.
Die Umsetzung dieser Regelungen macht eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin erforderlich.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die 3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Glasin.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:



Entdecke mehr von Wir für Glasin

Melde dich für ein Abonnement an, um die neuesten Beiträge per E-Mail zu erhalten.

Eine Antwort auf „Gemeindevertretung – Sitzung vom 12.09.2024

Add yours

Hinterlasse einen Kommentar

Erstelle eine Website oder ein Blog auf WordPress.com

Nach oben ↑