Die Themen:
- Straßenverkehr Babst Richtung Glasin
- Billigung der Sitzungsniederschrift
- Amtsstruktur
- Alte Molkerei Poischendorf
- Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Babst
- Beteiligungsbericht 2019
- Beteiligungsbericht 2020
- Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023-2024
- Zuführung aus dem laufenden in den investiven Bereich
- Das ganze Protokoll zum Download
Straßenverkehr Babst Richtung Glasin
Ein Bürger berichtet von der Straßenverkehrssituation zu Pfingsten. Zwischen Babst und Glasin wird ständig die zulässige Geschweindigkeit überschritten. Schilder zeigen keine Wirkung. Eine Lösung wären vielleicht mehr Verkehrskontrollen, nicht nur an Wochenenden.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Anzeigetafel bei Sturm zerstört wurde.
Billigung der Sitzungsniederschrift
Herr Jarmuth beanstandet, dass die Bürgermeisterin erklärt hat, Herr Daniel Saß wäre genötigt worden, zurückzutreten. Die Bürgermeisterin sieht keinen Grund diese Äußerung zurück zu nehmen.
- Ja: 5
- Nein: 2
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Amtsstruktur
Die Bürgermeisterin berichtet:
Am 15.05.2024 war Amtsausschuss. Bis 2025 sollen die Veränderungen der Amtsstruktur abgeschlossen sein.
Alte Molkerei Poischendorf

Sachverhalt:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung „Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum in Poischendorf“ erforderlich.
Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des sozialtherapeutischen Betreuungszentrums in Poischendorf innerhalb eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum“ zu schaffen. Zur Sicherung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung war der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. Im bisher wirksamen Flächennutzungsplan sind Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 07.04.2022 seitens der Gemeindevertretung gefasst. Hinweise aus den Stellungnahmen aus der Beteiligung mit dem Vorentwurf wurden in den Entwurf der Planung eingearbeitet. Mit dem Entwurf wurde nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 22.11.2023 im Zeitraum Januar/Februar 2024 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden in die Abwägungstabelle eingestellt. Es ergeben sich nach Auswertung der Stellungnahmen keine Änderungen für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Beratung:
Frau Ahrens vom Planungsbüro erläutert den Plan, Stellungnahmen von Bürgern sind eingegangen, der LK muss nach dem Beschluss die Genehmigung erteilen.
Herr Kraatz fragt nach der Gemeinde Passee. Frau Ahrens teilt mit, dass die Gemeinde Passee keine Anfragen zur Sachlage habe.
Frau Reinschke bemängelt die nichtmögliche Anzahl der Bewohner. Diese wird erst im B-Plan festgelegt. Es gibt Diskussionen über den B-Plan.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Gemeinde Planungshoheit hat.
Der Flächennutzungsplan muss zuerst genehmigt werden. Danach muss im B-Plan die Bewohnergrenze (30) schriftlich festgehalten werden.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die während der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. - Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung. Die Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg einzuholen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Ja: 6
- Nein: 1
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Babst

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin hat in ihrer Sitzung am 07.04.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Babst (Ergänzungssatzung nach den Maßgaben des § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)) gefasst. Mit der Ergänzungssatzung sollen Grundstücke, die aktuell im Außenbereich liegen, dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereich) zugeordnet werden. Mit Rechtskraft der Satzung sind Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde noch eine weitere Fläche am „Charlottenfelder Weg“ als Ergänzungsfläche in Betracht gezogen. Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme wird auf die Einbeziehung dieser Fläche in die bebaute Ortslage verzichtet. Mit der vorhandenen Hecke besteht ein prägender Abschluss der Ortslage und ein harmonischer Übergang zu den angrenzenden Ackerflächen. Für die Erschließung wäre ein Eingriff in diese geschützte Hecke unvermeidbar. Die Bereitstellung von vermutlich lediglich zwei Grundstücken steht in keinem Verhältnis zu dem hohen Ausgleicherfordernis. Mit den übrigen Ergänzungsflächen können bedarfsgerecht ausreichende Flächen in den Innenbereich einbezogen werden.
Für das ermittelte Kompensationserfordernis ist eine externe Ausgleichsmaßnahme, z.B. ein geeignetes Ökokonto der Landesforst Mecklenburg- Vorpommern, in der Landschaftszone „Höhenrücken und Mecklenburgische Seenplatte“ heranzuziehen.
Der nun vorliegende Entwurf ist zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und an die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme zu versenden.
Beratung:
Frau Ahrens erklärt den Plan auf Wunsch der Gemeindevertreter.
Der Punkt 6 auf Seite 33 wird geändert. Die Kosten werden auf die Eigentümer anteilig umgelegt.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung Glasin billigt den vorliegenden Entwurf der Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Babst und den Entwurf der Begründung dazu. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Mit dem Entwurf einschließlich der Begründung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Ja: 6
- Nein: 1
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Beteiligungsbericht 2019

Sachverhalt:
Nach § 73 (3) KV M-V hat die Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Beteiligungsbericht enthält die zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Daten der beteiligten Unternehmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2019.
- Ja: 7
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Beteiligungsbericht 2020

Sachverhalt:
Nach § 73 (3) KV M-V hat die Gemeinde zum Ende des Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Beteiligungsbericht enthält die zum Erstellungszeitpunkt vorliegenden Daten der beteiligten Unternehmen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Beteiligungsbericht 2020.
- Ja: 7
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2023-2024
Sachverhalt:
Kann für eine Gemeinde der Haushaltsausgleich nach § 43 Abs. 6 KV M-V Doppik trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten sowie Ausschöpfung aller Ertrags- und Einzahlungsmöglichkeiten nicht erreicht werden, ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes der Gemeinde Glasin nicht möglich. Auch im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen nicht aus, um einen freien Finanzspielraum auszuweisen.
Die Gemeindevertretung hat am 11.05.2023 ein Haushaltssicherungskonzept ab 2023 beschlossen.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat als Auflage zur Genehmigung des Haushaltes 2024 die Fortschreibung des bereits beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes gefordert.
Das Sicherungskonzept wird gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V bis zur Wiedererreichung des
Haushaltsausgleichs im Finanz- und Ergebnishaushalt fortgeschrieben.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließ gemäß § 43 Abs. 7 Kommunalverfassung M-V Doppik die vorliegende Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts.
- Ja: 7
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Zuführung aus dem laufenden in den investiven Bereich
Sachverhalt:
Ergibt sich im Finanzhaushalt ohne eine Zuführung ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, kann dieser gemäß § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden.
Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31.12.2023 der Gemeinde Glasin beträgt -110.129 €. Unter Berücksichtigung des unterjährigen Saldos aus Investitionstätigkeit für 2024 in Höhe von -541.100 € ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31.12.2024 in Höhe von -651.229 €. Die Gemeinde weist zum 31.12.2024 einen positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen i.H.v. 1.633.582 € aus, dieser kann nach § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V zur Finanzierung von Investitionen eingesetzt werden. Zum Ausgleich des negativen Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31.12.2024 ist lediglich eine Zuführung von 651.229 € notwendig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 12 Nr. 4 GemHVO-Doppik M-V die Zuführung in Höhe von 651.229 € aus dem laufenden in den investiven Bereich.
- Ja: 6
- Nein: 0
- Enthaltung: 1
- Nicht anwesend: 2
- Mitwirkungsverbot: 0
Das ganze Protokoll zum Download
Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:
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