Gemeindevertretung – Sitzung vom 01.10.2025

Die Themen:

  1. Pferdeäppel auf den Gehwegen
  2. Papierkorb an der Bushaltestelle „Babster Berg“
  3. Einladung für Frau Marx
  4. Mehr Raum für die Landfrauen
  5. Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung
  6. Billigung der Sitzungsniederschrift
  7. Bericht der Bürgermeisterin
  8. Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung einer Löschwasserzisterne 23992 Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 32
  9. Beschluss für die Änderung der Servicepauschale in der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Glasin zum 01.11.2025
  10. Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glasin vom 01.10.2025
  11. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin
  12. Schlussbemerkung

Pferdeäppel auf den Gehwegen

Gleich zu Beginn meldet sich eine Bürgerin zu Wort und äußert ihren Unmut über die Hinterlassenschaften von Pferden auf den Radwegen (vor allem auf den Autobahnbrücken). Sie möchte damit auf ein wiederkehrendes Problem hinweisen, welches sowohl Radfahrern, als auch Fußgängern unangenehm ist und bei entsprechender Witterung sogar ein Unfallrisiko darstellen könnte. Die Bürgerin verneint die Frage von Frau Marx, ob sie den Verursacher kennen würde.
Frau Marx wird sich der Sache annehmen und versuchen eine Lösung für das Problem zu finden.


Papierkorb an der Bushaltestelle „Babster Berg“

Des Weiteren ist der Bürgerin aufgefallen, dass der Papierkorb an der Bushaltestelle „Babster Berg“ mit Unrat und Windeln überfüllt wurde.
Der Bauhof wird sich um die Beseitigung des Abfalls kümmern.


Einladung für Frau Marx

Eine weitere Bürgerin stellt sich als die Vorsitzende des Landfrauenvereins Nordwestmecklenburg e.V. – Gruppe Glasin vor und lädt die Bürgermeisterin recht herzlich zu der Mitgliederversammlung am 24.10.2026 ein. Frau Marx nimmt die Einladung dankend an und hinterfragt, ob es einen bestimmten Anlass (z.B. ein Jubiläum) für die Einladung gibt. Die Bürgerin entgegnet, dass sich die Ortsgruppe Glasin am 01.11.2000 gegründet hat und somit in diesem Jahr seit 25 Jahren besteht.


Mehr Raum für die Landfrauen

Weiterhin erklärt die Bürgerin, dass der Landfrauenverein Nordwestmecklenburg e.V. – Gruppe Glasin bisher einen Raum in der alten Schule (Feuerwehrgebäude) für Zusammenkünfte nutzt. Da der Raum sehr klein ist, erfragt die Bürgerin, ob die Möglichkeit besteht einen weiteren Raum, der zur Zeit leer steht, vorübergehend zusätzlich für die Treffen zu nutzen. Frau Marx bejaht die Anfrage.


Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung

Abschließend hinterfragt eine Bürgerin den Grund der neuerdings längeren Leuchtdauer der Straßenbeleuchtung in allen Ortsteilen der Gemeinde Glasin.
Die Bürgermeisterin antwortet, dass die Meinungen der Bürger zu der längeren Leuchtdauer sehr unterschiedlich ausfallen. Einige sind froh darüber, andere hinterfragen, ob das die Gemeinde nicht zu viel Geld kostet. Alle Leuchtmittel wurden mittlerweile durch sparsamere LED-Leuchtmittel ersetzt. Es folgt eine kurze Diskussion aller Anwesenden über die Vor- und Nachteile. Da über die Thematik im weiteren Verlauf der Sitzung noch beraten werden soll, wird die Diskussion beendet.


Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 03.07.2024 – öffentlicher Teil.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Bericht der Bürgermeisterin

  1. Fördermittelbestätigung für eine Zisterne in Warnkenhagen ist gekommen. Morgen erfolgt die Übergabe des Bescheides durch den Landrat. Das Baugrundgutachten ist in Auftrag gegeben. Der Fördermittelbescheid besagt, dass wir bis 31.12.25 die Fertigstellung anzeigen müssen.
  2. Die Risssanierung für die Brücke A20 Warnkenhagen Groß Tessin wurde beauftragt. Die Summe beträgt 2.962,55 Euro (Schreiben vom 7.7.25 von Die Autobahn).
  3. Die Heckenschere wird in der 42. KW geliefert.
  4. Die Ausschreibung über die Planungsleistungen für die Leistungsphase 1-5 für die Sanierung der Warnkenhagener Straße in Glasin ist an Ing. Büro Hadan & Schmidt mit einer Summe von 20.492,04 Euro brutto vergeben worden.
  5. Erweiterung des Gehwegs Häuslerreihe ist mit 4.962,90 Euro netto = brutto 5.905,85 Euro an Firma Blum vergeben worden.
  6. Die Regenentwässerung in Pinnowhof ist mit 1.773,60 Euro netto = brutto 2.110,58 Euro an Firma Knechtel vergeben worden.
  7. Die Auftragsvergabe an Kubus für die Erarbeitung der neuen Gebührensatzung ist mit 4.239,75 Euro brutto in Auftrag gegeben worden.
  8. Derzeit laufen in der Kita Arbeiten wegen der Erneuerung des Zaunes. Damit ist um das Gelände der Kita endlich der komplette Zaun neu.
  9. Die Helme für die Feuerwehr sind Anfang August geliefert worden.
  10. Gehwegsanierung Dorfstraße in Perniek wurde beauftragt. Netto 4.559,96 Euro = brutto 5.426,35 Euro.
  11. Die Gehwegsanierung in Babst in der Dorfstraße geht in den nächsten Tagen weiter. Der Landkreis wollte, dass dort für die Verkehrssicherung 4 Ampeln aufgestellt werden. Das hätte über 12.000 Euro kosten sollen. Deswegen hatte ich die Baumaßnahmen gestoppt. Jetzt benötigen wir 2 Ampeln. Direktauftrag an Straat1 für 4.143,40 Euro brutto.
  12. Die Malerarbeiten am Neubau 29-31 in Glasin sind fertiggestellt.
  13. Herr Wittke hat den geführten Prozess gegen die Gemeinde mit Urteil vom 31.07.2025 verloren. Der Prozess dauerte ca. 4 Jahre. Unsere Anwaltskosten muss der Kläger erstatten. Eine Revision ist beim Verwaltungsgericht Schwerin nicht zulässig. Es ist nur noch eine Berufung beim OVG zulässig, wenn die Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung ist, ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen, oder die Rechtsache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist. Diese Berufung hat er beantragt. Nun müssen wir schauen, ob das OVG die Berufung zulässt.
  14. Der Förderantrag für den Umbau der Feuerwehr in Glasin wird bis 31.10.2025 gestellt.
  15. Ein erneuter Förderantrag für die noch fehlende 2. Zisterne in der Dorfstraße in Warnkenhagen (gegenüber dem Bäcker) wurde bereits gestellt.
  16. Die alte Feuerwehr in Glasin wird noch gestrichen. Auftrag vergeben an Firma Schmidt in Satow 4.654,37 netto = 5.538,70 brutto.
  17. Ab jetzt werde ich mich mit den Umbaumaßnahmen der bisherigen Feuerwehr in Babst zum Versammlungsraum beschäftigen.
  18. Auf einem Grundstück in Warnkenhagen soll ein neuer Sende- und Empfangsmast für mobiles Breitband gebaut werden.
  19. In Sachen Ergänzungssatzung Babst (Ökopunkte) geht es endlich voran. Der Landschaftsplaner folgt uns weitgehend. Nun kann das Planungsbüro Fricke hoffentlich weiterarbeiten.

Herr Jarmuth merkt zu Punkt 13 des Berichtes der Bürgermeisterin an, dass der Prozess nicht verloren, sondern die Klage nach seiner Meinung abgewiesen wurde. Frau Marx verliest daraufhin aus der Begründung des Urteils.


Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung einer Löschwasserzisterne 23992 Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 32

Sachverhalt:
Für die gesicherte Löschwasserversorgung im OT Warnkenhagen ist gemäß Brandschutzbedarfsplan Gemeinde Glasin die Errichtung einer Löschwasserzisterne in der Ortsmitte notwendig.

Nach dem Fördermittelantrag der Gemeinde im Rahmen der ILERL-RL M-V (Integrierte Ländliche Entwicklung M-V) liegt der Zuwendungsbescheid mit 30.000 € Zuwendung (Maximalförderung) mit Datum vom 12.08.2025 der Gemeinde vor. Der Abruf der Fördermittel muss bis zum 15.11.2025 erfolgen.

Gemäß Wertgrenzen des § 5 VgMinArbV M-V erfolgt die Ausschreibung mit einer geschätzten Bausumme von ca. 72,5 T€ als freihändige Vergabe unter Beteiligung von mind. 3 Fachfirmen.

Die Baugenehmigung liegt vor.

Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des ß 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

Beratung:
Da alle Mitglieder der Gemeindevertretung ausreichend über den Sachverhalt informiert sind, verliest Frau Marx den Beschluss. Es wird abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung einer Löschwasserzisterne in Warnkenhagen, Dorfstraße 32 als freihändige Vergabe gemäß § 3 Nr. 3 VOB/A.
Die Maßnahme ist Bestandteil des Haushaltsplanes 2025/26 und über das Produkt/Finanzkonto 12605/78532000 nachzuweisen.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Beschluss für die Änderung der Servicepauschale in der Kindertagesstätte „Gänseblümchen“ Glasin zum 01.11.2025

Sachverhalt:
Nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) hat der Landkreis als örtlicher Träger Leistungsvereinbarungen abzuschließen. In den Leistungsverträgen sind u.a. die Verpflegungsleistungen vereinbart.

Am 01.07.2025 hat die Entgeltverhandlung mit dem Fachdienst Jugend vom Landkreis Nordwestmecklenburg stattgefunden. Eine Neuverhandlung war wegen Änderung der Betriebserlaubnis, wegen der steigenden Kosten und wegen der Anpassung der technischen Kräfte (TVöD) notwendig. In der Verhandlung hat der Fachdienst Jugend die Personalkosten der technischen Kräfte in der Einrichtung nur zu 2/3 genehmigt. Die Restpersonalkosten der technischen Kräfte in Höhe von 1/3 muss durch die Eltern der betreuten Kinder anhand einer Servicepauschale refinanziert werden.

Folgende Beträge werden zum 01.11.2025 als Monatspauschale zusätzlich zu den
Verpflegungskosten des Caterer’s festgesetzt:

Frühstück:7,56 €(vorher: 5,40 €)
Vesper:5,94 €(vorher: 3,60 €)
Mittag:7,74 €(vorher: 6,30 €)

Beratung:
Die Bürgermeisterin erklärt umfangreich den Sachverhalt und bittet anschließend um Abstimmung.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die Änderung der neu festgelegten Servicepauschale ab dem 01.11.2025 in der Kita „Gänseblümchen“ Glasin.

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Neufassung der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glasin vom 01.10.2025

Sachverhalt:
Die bestehende Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glasin ist vom 15.09.1997. Da diese Satzung bereits 28 Jahre alt ist, bedarf es eine Erneuerung durch die aktuelle Gesetzesgrundlage.
Es erfolgte eine Anpassung an die aktuelle gesetzliche Grundlage.

Beratung:
Frau Marx erläutert, dass die bisherige Straßenreinigungssatzung 28 Jahre alt ist. Die neue Straßenreinigungssatzung wurde inhaltlich nicht wesentlich geändert. Sie wurde an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen (in Präambel ersichtlich) angepasst.
Die aktualisierte Straßenreinigungssatzung soll zur Information an alle Haushalte verteilt werden.
Durch diese gezielten Informationen kann man die Bürger zukünftig vielleicht auch für die Sauberkeit und das Erscheinungsbild der öffentlichen Straßen und Wege sensibilisieren.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glasin.

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin

Beratung:
Frau Marx erklärt, dass die 2. überarbeitete Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin von der Rechtsaufsichtsbehörde bemängelt wurde. Daraufhin wurde der Satzungstext angepasst und einer Vorprüfung unterzogen. Die 3. überarbeitete Neufassung der Hauptsatzung liegt nun zur Beschlussfassung vor.
Die Bürgermeisterin appelliert an die Gemeindevertretung in dieser Sitzung den Beschluss zu fassen, da die Gemeinde Glasin nunmehr seit über einem Jahr keine gültige Hauptsatzung hat.
Herr Jarmuth bezweifelt diese Aussage, da er der Meinung ist, dass die bisherige Satzung noch gültig ist, solange die neue Satzung noch nicht beschlossen wurde und in Kraft getreten ist.
Frau Marx entgegnet, dass die gesetzliche Grundlage der bisherigen Hauptsatzung die ehemalige Kommunalverfassung M-V ist, welche ihre Gültigkeit an dem Tag verlor, als die neue Kommunalverfassung am 09.06.2024 in Kraft getreten ist.
Anschließen verliest Frau Marx nacheinander die vorgenommenen Anpassungen des Satzungstextes und bittet um Abstimmung über die 3. überarbeitete Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung.

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 6
  • Nein: 3
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Schlussbemerkung

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet.


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