Gemeindevertretung – Sitzung vom 11.12.2024

Die Themen:

  1. Änderung zur Tagesordnung
  2. Protokolle der Gemeindevertretersitzung
  3. Defekte Straßenleuchten
  4. SV Glasin 06
  5. Weihnachtsfeier
  6. Müllcontainer
  7. Billigung der Sitzungsniederschrift
  8. Bericht der Bürgermeisterin
  9. Ergänzender Abwägungs- und Beitrittsbeschluss der Gemeinde Glasin zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
  10. Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Pinnowhof Süd“ Hier: Billigung des Vorentwurfes und frühzeitige Beteiligung
  11. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Hier: Aufstellungsbeschluss
  12. 5. Änderung des Flächennutzungsplanes Hier: Billigung des Vorentwurfes und frühzeitige Beteiligung
  13. Unterjähriger Bericht der Bürgermeisterin zum Haushaltsverzug für das Haushaltsjahr 2024
  14. Haushaltssatzung 2025-2026 der Gemeinde Glasin
  15. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin
  16. Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Glasin
  17. Benennung der Mitglieder für den Ausschuss Bau- und Gemeindeentwicklung
  18. Benennung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
  19. Änderung der Amtsstruktur
  20. Ausschreibung Planungsleistungen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Glasin
  21. Das ganze Protokoll zum Download

Änderung zur Tagesordnung

Herr Jarmuth beantragt, den Beschluss der Hauptsatzung 2025-2026 der Gemeinde Glasin ganz von der Tagesordnung zu nehmen oder zu verschieben, da die UWWG keinen Sachkundigen Bürger mehr in den RPA einbringen kann. Frau Marx erwidert das die Beratung zur Hauptsatzung bereits im HA behandelt wurde und dort kein Einwand geäußert wurde.

Abstimmung darüber, dass die Abstimmung über die Hauptsatzung von der Tagesordnung genommen wird:
Ja 3 | Nein 6


Protokolle der Gemeindevertretersitzung

Ein Bürger aus dem OT Groß Tessin fragt an, warum seit ca. dem Sommer die Protokolle der Gemeindevertretersitzungen nicht mehr auf der Internetseite des Amtes Neukloster-Warin zu sehen sind. Frau Marx will im Amt nachfragen, begründet dieses mit langer Krankheit einer Mitarbeiterin.


Defekte Straßenleuchten

Ein Bürger aus dem OT Warnkenhagen stellt fest, dass die defekten Straßenleuchten repariert wurden. Warum geht die Umstellung auf LED nicht weiter voran. Frau Marx informiert, dass die beauftragte Fa. MEA keine Leuchten geliefert bekommt.

Eine weitere Bürgerin informiert, dass eine Straßenlaterne in der Einfahrt Beyer in Perniek schief steht und repariert werden müsste


SV Glasin 06

Ein Bürger: Was ist aus der Anfrage von Frau Malascheswki aus der letzten Gemeindevertretersitzung geworden? Gibt es hier schon Entscheidungen?

Antwort: Frau Marx ist bereit klärende Gespräche mit dem Glasiner Sportverein zu führen, diese haben sich aber nicht wieder gemeldet.


Weihnachtsfeier

Ein Bürger: Warum es dieses Jahr keine Weihnachtsfeier der Gemeinde gibt?

Frau Marx: In 2024 findet keine Weihnachtsfeier statt, dafür soll erstmalig ein Neujahrsempfang bis Ende Januar 2025 für alle Einwohner der Gemeinde Glasin im Gemeindehaus stattfinden.


Müllcontainer

Ein Bürger: An den Müllcontainern der Gemeinde stehen Behälter und diverse Bottiche. Man weiß wohl, woher das kommt. Was wird hier unternommen?

Antwort: Die Bürgermeisterin würde demnächst im Amtsblatt eine Anzeige über „Sauberkeit und Ordnung im Gemeindegebiet“ für die Bürger einstellen.


Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 23.09.2024.
Herr Meyer-Niestroj merkt an, dass unter Punkt 3.1, 3.2 und 3.3 Neubau FFw. Garage keine Kosten für Heizung, Stromversorgung und Alarmanlage enthalten sind.
Im Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 23.09.2024 wird unter Punkt 3.3 letzter Satz hinter „… eingeladen werden“ folgender Satz hinzugefügt.:
Herr Meyer-Niestroj merkt an, dass in der Kostenermittlung die Kosten für die Heizung, Stromversorgung und Alarmanlage nicht enthalten sind.

Die Sitzungsniederschrift vom 23.09.2024 wird genehmigt.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Herr Meyer-Niestroj informiert, dass das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 12.09.2024 bisher nicht zur Abstimmung vorlag. Frau Marx wird das im Amt hinterfragen.


Bericht der Bürgermeisterin

Ein kurzer stichpunktartiger Bericht wird von Frau Marx vorgelesen. [Anmerkung: Der Inhalt wird im Protokoll leider nicht näher ausgeführt.]


Ergänzender Abwägungs- und Beitrittsbeschluss der Gemeinde Glasin zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes


Sachverhalt:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung „Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum in Poischendorf“ erforderlich.
Die Gemeindevertretung hat den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung am 21.05.2024 gefasst.
Die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wurde mit Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 13.08.2024 mit einer Maßgabe erteilt.
Die Maßgabe bezieht sich auf die Behandlung der vorgebrachten Stellungnahme der Gemeinde Passee, die Abwägung ist in einigen Punkten zu wiederholen bzw. zu ergänzen (siehe Anlage).
Daher ist ein ergänzender Abwägungs- und Beitrittsbeschluss erforderlich.
Nach Bestätigung der Maßgabenerfüllung, kann die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt gemacht werden.

Beschluss:

  1. Die Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wurde mit Schreiben des Landkreises Nordwestmecklenburg vom 13.08.2024 mit einer Maßgabe erteilt. Zur Maßgabenerfüllung beschließt die Gemeinde Glasin die Behandlung der vorgebrachten Stellungnahme der Gemeinde Passee mit folgendem Ergebnis: siehe Anlage.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg die Erfüllung der Maßgabe zur Bestätigung vorzulegen.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, der Nachbargemeinde Passee das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, nach Bestätigung der Maßgabenerfüllung durch den Landkreis Nordwestmecklenburg die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Pinnowhof Süd“
Hier: Billigung des Vorentwurfes und frühzeitige Beteiligung

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin hat in ihrer Sitzung am 13.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Solarpark Pinnowhof Süd“ gefasst.
Der Projektentwickler beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.

Der Bebauungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 6 ha. Der Anteil des Plangebietes an der Gemeindefläche beträgt rd. 0,15 %. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage kann bei einer Ost-West-Ausrichtung der Photovoltaikmodule eine Leistung von überschlägig rd. 8,0 MWp erzeugen.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt
zu machen.

Beratung:
Herr Clasen vom Planungsbüro Prokom erläutert anhand einer Bildschirmpräsentation die TOP 6.1 – 6.4 und erklärt ausführlich die Verfahrensschritte des Genehmigungsverfahrens. Herr Meyer-Niestroj weist auf Schreibfehler in den Unterlagen hin. Nach Klärung der Richtigkeit des Inhaltes einigen sich die Gemeindevertreter die Schreibfehler vor Beschlussfassung zu korrigieren.
Herr Beyer weist auf alte Kiesabbauverträge zwischen der Heidelberger Sand und Kies GmbH
und der Gemeinde hin.
Frau Bruer erklärt, wenn Feldlerchen in dem ausgewiesenen Gebiet vorhanden sind, sollte man
aus diesem Gebiet herausgehen. Herr Clasen antwortet, dass die untere Naturschutzbehörde
für die flexiblen Feldlerchen Ausgleichsflächen sucht und Maßnahmen erarbeitet (für jedes
Feldlerchenpaar).
Herr Bull hinterfragt die Nutzung: Intensive oder Extensive Grünlandwirtschaftsflächen.
Frau Bruer hat bereits eine Klärung eines Fluchtweges für die Kühe der Landboden Glasin GmbH angesprochen. Für den Ernstfall soll eine Flucht der Tiere auf die Fläche des Solarparkes möglich sein.
Frau Marx hat von den Jägern die Mitteilung erhalten, dass die Wildbrücke für den Genpool
wichtig ist und im Verfahren berücksichtigt werden soll.

Vor Beschlussfassung Klärung der Bezeichnung Nord oder Süd.
Änderung der Anlage „Artenschutzrechtliche Einschätzung Solarpark Pinnowhof Nord“ in „Artenschutzrechtliche Einschätzung Solarpark Pinnowhof Süd“.
Änderung der Anlage „Reviermittelpunkte der Brutvögel“ Solarpark Pinnowhof Nord in Solarparkanlage Pinnowhof Süd.
Frau Bruer erwähnt, dass die Pinnowhofer nach dem langjährigen Kiessabbau auf ein Naherholungsgebiet gehofft haben. Ist es nicht möglich, für die Pinnowhofer einen günstigeren Stromtarif auszuhandeln?
Frau Marx entgegnet, dass bereits mit den Investoren ein günstiger Stromtarif für alle Einwohner der Gemeinde Glasin ausgehandelt wurde. Alle Gemeindevertreter der letzten Wahlperiode waren bei dieser Versammlung anwesend.

Nach langer Diskussion wird nach Änderungen der von „Nord auf Süd“ über die BV
abgestimmt.

Beschluss:

  1. Ziel des o.g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Solare Strahlungsenergie, Photovoltaik-Freiflächenanlage gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  2. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 10 „Solarpark Pinnowhof Süd“ (Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung vom August 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 6
  • Nein: 2
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Aufstellungsbeschluss

Sachverhalt:
Die WI Energy GmbH, Auf dem Petriesberg 4, 54296 Trier, hat bei der Gemeinde Glasin einen Antrag
auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt.
Als Projektentwickler und Verwalter im Bereich Photovoltaik-Freiflächenanlagen möchte die WI Energy für die Flächen in der Gemeinde Glasin, Gemarkung Pinnowhof, Flur 1, jeweils Teilflächen der Flurstücke Nr. 60/7, 64/3 und 132/3 einen Aufstellungsbeschluss für ein Flächennutzungsplanverfahren erwirken und die bauleitplanerischen Voraussetzungen zur Errichtung eines Solarparks zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit einer voraussichtlichen Anlagengröße von rd. 5,2 ha schaffen.
Bei einer durchschnittlichen Sonneneinstrahlung von 1000 kWh pro Quadratmeter ist aufgrund der Ost-West-Ausrichtung der Photovoltaik-Module eine regenerative Stromerzeugung von rd. 8 MWp möglich.
Dazu ist für die im Außenbereich liegenden Flächen die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und eines Bebauungsplanes erforderlich.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Glasin sind die Flächen als „Flächen für Aufschüttungen von Abraum der Kiessandgewinnung“ ausgewiesen. Die Flächen unterliegen nicht
mehr dem Bergrecht.
Inhalt der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung eines Sondergebietes für „Solare Strahlungsenergie, Photovoltaik-Freiflächenanlage“ sein. Das Planverfahren wird mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen.
Der im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan aufzustellende Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt, um die Genehmigungsfähigkeit der Planung zu erreichen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 wurde am 13.12.2022 von der Gemeindevertretung gefasst.
Bezüglich der Übernahme der Kosten für die Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich damit, sämtliche Kosten für die Bauleitplanung, einschließlich notwendiger Fachbeiträge und Gutachten zu übernehmen.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes. Innerhalb des rd. 5,2 ha großen Geltungsbereiches soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Solare Strahlungsenergie, Photovoltaik Freiflächenanlage“ dargestellt werden. Es ist beabsichtigt, auf der Freifläche in Pinnowhof, südlich der Autobahn A 20, im Osten angrenzend an die L 101, eine großflächige Photovoltaik-Anlage zu errichten.

Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst die im wirksamen Flächennutzungsplan als Flächen für Aufschüttungen von Abraum der Kiessandgewinnung dargestellte Fläche in der Flur 1, Gemarkung Pinnowhof, mit jeweils Teilflächen der Flurstücke Nr. 60/7, 64/3 und 132/3. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 6
  • Nein: 2
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

5. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hier: Billigung des Vorentwurfes und frühzeitige Beteiligung

Sachverhalt:
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Gebietebezeichnung „Solarpark Pinnowhof Süd“ erforderlich.
Der Projektentwickler beabsichtigt für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Der Flächennutzungsplan dient entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des allgemeinen Klimaschutzes mit der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien auch der Minderung des CO2-Ausstoßes und trägt so zur Mitigation (Minderung) des globalen Klimawandels bei.
Das Plangebiet hat eine Größe von rd. 6 ha. Der Anteil des Plangebietes an der Gemeindefläche beträgt rd. 0,15 %. Die Photovoltaik-Freiflächenanlage kann bei einer Ost-West-Ausrichtung der Photovoltaikmodule eine Leistung von überschlägig rd. 8,0 MWp erzeugen.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

Beratung:
Vor Beschlussfassung wird sich darüber geeinigt, dass die fehlende Anlage 2 (Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes) zum Beschluss aus dem TOP 6.3 zur Anlage 2 der BV 6.4 genommen wird. Es wird über die BV 6.4 abgestimmt.

Beschluss:

  1. Ziel der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes soll sein, durch Festsetzung eines Sondergebietes „Solare Strahlungsenergie, Photovoltaik-Freiflächenanlage gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
  2. Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung vom August 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  3. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 6
  • Nein: 2
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Unterjähriger Bericht der Bürgermeisterin zum Haushaltsverzug für das
Haushaltsjahr 2024

Die Bürgermeisterin teilt den unterjährigen Bericht für das Jahr 2024 per 09.12.2024 aus und
liest diesen vor. Frau Marx erläutert über wichtige Eckdaten:

AnsatzErgebnis
1. Summe der lfd. Einzahlungen:2.622.900,00€2.523.899,36€
2. Summe der lfd. Auszahlungen:3.315.033,63€2.451.217,63€
3. Saldo der Ein- und Auszahlungen:-692.133,63€72.681,73€
4. Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten:-740.451,58€-108.945,52€
5. Finanzmittelüberschuss:-1.432.585,21€-36.263,79€
6. Veränderung der liquiden Mittel:-967.685,21€-39.692,75€

Fördergelder in Höhe von 137.000€ für die Fenster in der Kita und Dividenden von der E.on in Höhe von ca. 25.000€ sind noch nicht eingegangen. Daher wird ein positives Ergebnis erwartet.


Haushaltssatzung 2025-2026 der Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Der Haushaltsplan ist gemäß § 46 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Salden des Ergebnis- und Finanzhaushaltes sowie des Investitionsplanes sind in der Haushaltssatzung verankert.

Beratung:
Die Bürgermeisterin erläutert einige Haushaltsansätze. Da der Orientierungserlass erst 2 Tage vor der Sitzung vorlag wurden die betreffenden Ansätze dahingehend verändert.
Deshalb stimmen betreffen Haushaltsansätze nicht mit dem Vorentwurf überein.
Die Zahlen (Zuweisungen und Umlagen) beruhen auf den Steuereinnahmen des Jahres 2023.
Nach Anpassung des Stellenplanes auf Seite 2 unter lfd. Nr. 16, 1 Auszubildende Kita für das Jahr 2025/2026 wird über die Haushaltssatzung 2025-2026 abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 47 Abs. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025-2026.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Entsprechend § 5 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu beschließen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
Aufgrund der neu erlassenen Entschädigungsverordnung für ehrenamtlich Tätige und auf der Grundlage einer neuen Mustersatzung vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Änderungen in der Hauptsatzung angebracht.
Die Hauptsatzung wird mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter beschlossen.

Beratung:
Erneute Diskussion über die Besetzung der Ausschussmitglieder.
[Anmerkung in eigener Sache: In der Beschlussvorlage und dem Protokoll bleibt unerwähnt, dass mit der Änderung der Hauptsatzung auch die Mitgliederanzahl des Rechnungsprüfungsausschusses von 5 auf 3 reduziert wird. Das hat zur Konsequenz, dass der UWGG zukünftig die Benennung eines sachkundigen Bürgers verwehrt bleibt. Damit verliert die UWGG Zugang zu Expertise von außerhalb, was sie zunehmend benachteiligt.
In dem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass es in diesem Ausschuss um die Kontrolle der Bürgermeisterin geht. Diese wird zukünftig in zunehmendem Maße von ihrer eigenen Fraktion (CDU) wahrgenommen.]

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 5
  • Nein: 4
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Glasin

Sachverhalt:
Entsprechend § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V gibt sich jede Gemeinde zur Regelung ihrer
inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung.
Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist mit Datum vom 16. Mai 2024 neu gefasst worden und am 09.06.2024 in Kraft getreten.
Die Änderungen sind rechtlich so relevant, dass sich hier unmittelbar die Änderungen der Geschäftsordnungen der Städte und Gemeinden erforderlich machen. Um eine ordentliche, rechtlich korrekte Arbeitsweise in den Gremien zu garantieren, ist hier vorrangig die Einarbeitung der neuen rechtlichen Grundlagen in die Geschäftsordnung erforderlich.

Beratung:
Hinweis auf Änderungen in § 9a durch die Bürgermeisterin.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Glasin.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Benennung der Mitglieder für den Ausschuss Bau- und Gemeindeentwicklung

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Glasin hat in ihrer Hauptsatzung, im § 6 die Bildung eines Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung beschlossen. Aufgaben dieses Ausschusses sind:
Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Umwelt- und Naturschutz und Erneuerbare Energie.
Dieser setzt sich aus zwei Gemeindevertreter/innen und einem/r sachkundigen Einwohner zusammen.
Die Besetzung erfolgt entsprechend § 32a Kommunalverfassung M-V im Besetzungs- und Benennungsverfahren.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin benennt als Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Gemeindeentwicklung:

  • Frau Ute Marx
  • Herr Swen Köhn
  • Herr Holger Jarmuth

Benennung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses

Sachverhalt:
Der § 36 KV M-V bestimmt, dass in jeder Gemeinde einen Rechnungsprüfungsausschuss nach Kommunalprüfungsgesetz zu bilden ist. Die Hauptsatzung sieht die Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses vor. Er besteht aus zwei Gemeindevertreter/innen und
einem/r sachkundigen Einwohner/innen.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung benennt die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Es werden für den Rechnungsprüfungsausschuss benannt:

  • Herr Danny Unger
  • Frau Joleen Tabea Friebis
  • Holger Jarmuth

Änderung der Amtsstruktur

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt den Bürgermeister zu beauftragen auf eine Umstrukturierung des Amtes Neukloster-Warin in den gesetzlich vorgesehenen Regelfall der Amtsverwaltung entsprechend §§ 125 ff. KV M-V mit Einrichtung einer eigenen Verwaltung hinzuwirken und diese anzustreben, um die Einflussnahmemöglichkeiten der Gemeinde Glasin über den Amtsausschuss auf die effiziente Aufgabenwahrnehmung des Amtes zu erhöhen.

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 5
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 4
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Ausschreibung Planungsleistungen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll als wegweisendes Instrument auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann. Das Wärmeplanungsgesetz enthält Vorgaben für Inhalte und eine sinnvolle Abfolge von einzelnen Arbeitsschritten bis zur Erstellung eines Wärmeplans und daneben auch zeitlich gestaffelte Vorgaben an die Wärmenetzbetreiber zur Dekarbonisierung ihrer Netze.
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Erstellung von Wärmeplanungen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern derzeit noch nicht. Die entsprechende Landesverordnung soll im letzten Quartal 2024 beschlossen und Anfang 2025 in Kraft treten.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell bei der Erstellung der Wärmepläne.

Für die Gemeinde Glasin liegt ein Bescheid zur Förderung der Wärmeplanung durch den Bund seit dem 28.08.2024 in Höhe von 20.156,00 € vor. Der gemeindliche Anteil beträgt mindestens 5 %. Die
notwendigen Planungsleistungen müssen gemäß geltender Vergabevorschriften ausgeschrieben werden.

Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Erstellung eines Wärmeplanes für die Gemeinde Glasin als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).
Es werden (mindestens) 3 fachlich geeignete Planungsbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Kostenrahmen beträgt gemäß zu erbringender Planungsleistungen max. 23.000,00 € (brutto). Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2025. Die Fördermittel werden im Jahr 2026
kassenwirksam.
Die Maßnahme ist in den Haushaltsplan 2025/26 einzuplanen. Die Auftragsvergabe kann erst nach erfolgter Haushaltsgenehmigung des Haushaltsplanes 2025/26 erfolgen. Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:



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