Gemeindevertretung – Sitzung vom 22.11.2023

Die Themen:

  1. Straßenbeleuchtung in Babst
  2. Gemeindehaus in Babst
  3. Fragen zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten
  4. Sporthalle Glasin
  5. Weihnachtsfeier
  6. Bushaltestelle Babst/Charlottenfelde
  7. Kiestransporte Babst
  8. Bekanntmachungen in den Schaukästen der Ortsteile
  9. 775-Jahrfeier
  10. Amtsausschusssitzung
  11. Beschriftungen im Verkehrsgarten
  12. Spritzschutz Neubau Glasin
  13. Straßenbau „Langen Stück“
  14. Alte Molkerei Poischendorf – Änderung des Flächennutzungsplans
  15. Alte Molkerei Poischendorf – Bebauungsplan
  16. Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023
  17. Nachtragshaushaltssatzung Glasin 2023
  18. Das ganze Protokoll zum Download

Straßenbeleuchtung in Babst

Ein Bürger aus Babst berichtet, dass die Straßenbeleuchtung in Babst am Sportplatz Nr. 2 repariert wurde. Eine Leuchte war defekt und wurde nach Anruf durch die Bürger bei der Fa. MEA bereits repariert.

Weiterhin fragt der Bürger aus Babst, wo die 3 abgebauten Lampenkuppeln aus der Dorfstraße in Babst sind.

Ein Bürger aus Charlottenfelde erfragt Folgendes:
Die Straßenbeleuchtung Babst Unterdorf (Neubau) und Babst Oberdorf (Charlottenfelder Weg) gehen morgens ca. 1/2 Stunde zeitversetzt an. Das sollte angeglichen werden.
Herr Meyer-Niestroj wird sich darum kümmern und die Uhrzeit im Ober- und Unterdorf auf 06:00 Uhr einstellen.


Gemeindehaus in Babst

Bürger aus Babst: Wie weit ist der Baufortschritt des Gemeindehauses in Babst?

Antwort von Frau Marx: Zurzeit ist der Rohbauzustand hergestellt. Die Wände müssen noch tapeziert werden. Im letzten Hauptausschuss wurde darüber beraten. Der Bürger bekommt nach der heutigen Gemeindevertretersitzung hierzu eine Antwort.


Fragen zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten

Bürger aus Babst: Warum werden die TOP 8 Grundstücksangelegenheiten + TOP 9 Personalangelegenheiten nicht im öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung beraten und abgestimmt?

Frau Marx und Herr Beyer erläutern, dass in diesen TOP personenbezogene Daten behandelt werden. Diese fallen unter Datenschutz. Daher werden TOP 8+9 im nichtöffentlichen Teil behandelt, außerdem gibt die Kommunalverfassung das vor.

Das gleiche erfragt der Bürger für den TOP 12 Sonstiges.

Antwort von Frau Marx: Dieser TOP Sonstiges wird auf jede Tagesordnung gesetzt. Hier haben die Gemeindevertreter die Möglichkeit, Informationen auszutauschen und Fragen zu Gemeindeangelegenheiten anzusprechen.


Sporthalle Glasin

Eine Bürgerin aus Glasin erfragt Folgendes:
Die Sporthalle wird gut genutzt. Das Gebäude befindet sich z.Zt. in keinem guten Zustand. Es tropft vom Dach durch die Decke. Sind hier finanzielle Mittel für Reparaturen im Haushaltsplan eingeplant?

Antwort von Frau Marx: Ja. Frau Marx wartet auf ein Angebot/Sanierungsplan. Danach kann entschieden werden, was gemacht wird. Die Elektrik ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Das Gebäude hat noch einen gewissen Erhaltungswert und ein Ersatzbau/Sport steht nicht zur Verfügung.


Weihnachtsfeier

Eine Bürgerin aus Babst möchte wissen, ob und wann es in 2023 eine Weihnachtsfeier gibt. In der Zeitung „Bi uns to Hus“ steht noch nichts drin. Ca. 10 Personen sind am 13.12.2023 bereits bei der Weihnachtsfeier des Landfrauenvereins eingeladen.

Antwort von Frau Marx: Der Termin ist für den 13.12.2023 vorgesehen. Die Einladungen sind noch nicht versandt.

Bericht der Bürgermeisterin: Die diesjährige Weihnachtsfeier in der Gemeinde Glasin findet am 14.12.2023 statt.


Bushaltestelle Babst/Charlottenfelde

Durch das Dach der Bushaltestelle Babst/Charlottenfelde regnet es durch.
Antwort von Frau Marx: Der Dachdecker war schon vor Ort und wurde bereits mit der Reparatur des Daches beauftragt. Anschließend werden die Wände gestrichen.

Die Aufpflasterung gegenüber der Bushaltestelle ist z.Zt. mit 3 Gehwegplatten erfolgt. Dieser Zustand ist nicht zufriedenstellend.
Antwort von Frau Marx: Die Gemeinde ist kein Eigentümer dieses Grundstücks.

Bericht der Bürgermeisterin: Die Baumaßnahme an der Bushaltestelle in Charlottenfelde ist fertig. Die Reparaturarbeiten am Dach Bushaltestelle Charlottenfelde sind beauftragt.


Kiestransporte Babst

Der Bürger fragt, wie lange der Zustand, dass die Kiestransporter nicht fahren, noch anhält?
Antwort von Frau Marx: Anfang 2024 gibt es hierzu neue Informationen.
Info von Frau Marx: Der Straßenzustandsbericht des Kreises liegt noch nicht vor.


Bekanntmachungen in den Schaukästen der Ortsteile

Ein Bürger aus Groß Tessin erfragt Folgendes:
Der Schaukasten in Groß Tessin ist immer leer. Frau Marx nutzt die Gelegenheit und fragt ihn, ob er bereit wäre, zukünftig die Aushänge der Gemeinde in Groß Tessin zu übernehmen. Er erklärt sich hierfür bereit.

Zwei Bürger aus Babst und Herr Kraatz berichten, dass in den Schaukästen in Babst, Charlottenfelde und Warnkenhagen auch keine neuen Bekanntmachungen ausgehängt wurden.
Antwort von Frau Marx: Sie wird sich darum kümmern und im Amt nachfragen. Frau Gaefke ist schon länger krank, vielleicht könnte es damit zusammenhängen.


775-Jahrfeier

Die Bürgermeisterin berichtet, dass am 09.09.2023 eine gelungene 775-Jahrfeier bei super Wetter statt fand.


Amtsausschusssitzung

Die Bürgermeisterin berichtet, dass in der letzten Amtsausschusssitzung des Amtes Neukloster-Warin der Beschluss „Prüfung, Änderung der Amtsstruktur“ behandelt wurde.


Beschriftungen im Verkehrsgarten

Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Beschriftungen im Verkehrsgarten fertiggestellt sind.


Spritzschutz Neubau Glasin

Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Anbringung eines Spritzschutzes am Neubau in Glasin fertig ist.


Straßenbau „Langen Stück“

Die Bürgermeisterin berichtet, dass die Baumaßnahme „Langen Stück“ am Montag, den 20.11.2023 begonnen hat.


Alte Molkerei Poischendorf – Änderung des Flächennutzungsplans

Sachverhalt:
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Glasin wird im Zusammenhang mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 mit der Gebietsbezeichnung „Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum in Poischendorf“ erforderlich.
Das Planungsziel besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
sozialtherapeutischen Betreuungszentrums in Poischendorf innerhalb eines Sonstigen
Sondergebietes nach § 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung
„Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum“ zu schaffen.
Die frühzeitige Beteiligung mit dem Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes hat im
Zeitraum Mai/Juni 2022 stattgefunden. Aus dieser Beteiligung ergeben sich keine wesentlichen
Änderungen für den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Beschluss dokumentiert den Willen der Gemeinde und die Zustimmung zur Planung.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin billigt den vorliegenden Entwurf der

  • Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  • Mit dem Entwurf einschließlich der Begründung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch eine öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgen und
    ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Glasin ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage: Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 22.09.2023 und Entwurf der
Begründung dazu.

  • Ja: 7
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 2
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Alte Molkerei Poischendorf – Bebauungsplan

Bericht von Frau Ahrens und Herrn Mattern.
Umfangreiche Beratung und Diskussion dazu.
Anfrage von Frau Reinschke: Gibt es eine Festlegung, dass nur 30 Bewohner in der Einrichtung leben, oder können es später mehr werden?
Herr Mattern antwortet. Diese Angaben werden nicht in den B-Plan mit aufgenommen, da es baurechtlich nicht relevant ist.
Frau Marx berichtet, dass in der letzten Bürgerbefragung mit Bürgern der Gemeinde Passee und Bürgern der Gemeinde Glasin viel über die Begrenzung der Bewohnerzahl in der Pflegeeinrichtung diskutiert wurde. Es wurde dort festgelegt, dass die Einrichtung nicht mehr als 30 Bewohner aufnehmen sollte.

Sachverhalt:
Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Regelung für die Erweiterung des sozialtherapeutischen Betreuungszentrums des DRK in Poischendorf.
Für die Umsetzung dieser Ziele wird im Wesentlichen ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Sozialtherapeutisches Betreuungszentrum“ festgesetzt. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 wurden im Zeitraum Mai/Juni 2022 die frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung durchgeführt. Aus dieser Beteiligung ergeben sich folgende Änderungen für den Entwurf des Bebauungsplanes:

  • Festsetzung einer Grünfläche parallel zum Teplitzer Bach (Gewässer 2. Ordnung),
  • Verzicht auf die Baugrenze im Bereich des vorhandenen Gebäudes, da ein Abriss vorgesehen
    ist.
  • Reduzierung der zulässigen Gebäudehöhe für die Neubebauung von 13,50 m auf maximal
    12,0 m,
  • Reduzierung der Grundflächenzahl für Hauptnutzungen von 0,4 auf 0,3 mit der
    Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen bis 0,6,
  • Anpassung der Baugrenze zur Berücksichtigung der Belange des Immissions- und
    Naturschutzes,
  • Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen gegenüber Verkehrslärm auf der
    Grundlage einer Schalltechnischen Untersuchung,
  • Aufnahme von artenschutzrechtlichen Maßnahmen,
  • Kennzeichnung der vorhandenen, westlichen Zufahrt als Feuerwehrzufahrt.

Gemäß den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt nach dem Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung (Vorentwurf) die Beschlussfassung des Entwurfes und anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung einschließlich der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Der Beschluss dokumentiert den Willen der Gemeinde und die Zustimmung zur Planung.

Beschluss:

  • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Glasin billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 und den Entwurf der Begründung dazu (siehe Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
  • Mit dem Entwurf einschließlich der Begründung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll durch Bereitstellung im Internet und durch öffentliche Auslegung des Entwurfs erfolgen und ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Glasin ortsüblich bekannt zu machen.

Anlage: Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 22.09.2023 und Entwurf der
Begründung dazu.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Unterjähriger Bericht zum Haushalt 2023

Frau Marx gibt Erläuterungen zum unterjährigen Bericht zum Haushalt 2023 per 31.10.2023.
Unterjährig kann nur der Finanzhaushalt ausgewertet werden. Es fehlen die Buchungen von der Neukloster Wohnungsgesellschaft mbH (Mieten). Weiterhin fehlen die Zahlungseingänge für die Zuweisungen und Zuschüsse i.H.v. 180.000 € (für Fenster Kita 100.000 € und Straße Langen STück 80.000 €). Bei den Ausgaben werden in 2023 noch die Buchungen der Rechnungen für die Fenster in der Kita erwartet.

Herr Beyer erfragt, in welcher Position sich die Kreisumlage im Bericht HH 2023 befindet.
Frau Marx antwortet unter POS. 2.


Nachtragshaushaltssatzung Glasin 2023

Änderung des Beschlusstextes Nachtragshaushaltssatzung 2022 in 2023.

Hinzufügen im Beschlusstext 2. Satz:
Zusatz: Auf Seite 4 des Nachtragshaushalts ist die Summierung der beiden Ansätze / 2023 als und / 2023 neu falsch und muss geändert werden.

Weiterhin ist im Deckblatt der Text Gemeinde Züsow mit Gemeinde Glasin zu korrigieren/auszutauschen.

Gemäß § 48 Absatz 2 Nr. 3 KV M-V hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen, entsprechendes gilt für Auszahlungen im Finanzhaushalt.
Für die Neuanschaffung der Rolläden und für die Instandhaltung der Fenster in der Kita etc., ist es notwendig einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Da es sich um nicht unerhebliche Veränderungen bei den Auszahlungen für den Finanzhaushalt und Aufwendungen im Ergebnishaushalt handelt, ist die Erstellung eines Nachtragshaushaltes erforderlich.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777) die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Glasin.

Anlage: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Glasin

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:



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