Gemeindevertretung – Sitzung vom 09.12.2025

Die Themen:

  1. Straßenneubau Perniek
  2. Wendeflächen in Perniek
  3. Billigung der Sitzungsniederschrift
  4. Billigung der Sitzungsniederschrift
  5. Bericht der Bürgermeisterin
  6. Unterjähriger Bericht der Bürgermeisterin zum Haushaltsvollzug für das Jahr 2025
  7. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für Bewirtschaftung der Grundstücke und Außenanlagen bei dem Produkt kommunale Wohnungen
  8. Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Kindertagesförderung
  9. Ausschreibung – Prüfung der ortsfesten Anlagen in der Gemeinde Glasin
  10. Schlussbemerkung

Straßenneubau Perniek

Eine Bürgerin aus dem OT Perniek fragt nach dem Stand Straßenneubau Perniek und wie weit die Ausschreibung für die Pflasterstraße in Perniek ist. Bei Nässe und Regen wird die Pflasterstraße sowie die Banketten matschig. Die Landboden Glasin GmbH hinterlässt nach dem Einsatz der landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine verschmutzte Straße. Es wird angeregt, die Nutzer und Verursacher von Verschmutzungen auf der Straße (Forst, LBG) zur Reparatur, bzw. Reinigung heranzuziehen.
Frau Bruer wird sich das einmal anschauen.
Weiterhin möge das Ordnungsamt prüfen, wie hier die Verursacher von Schmutz auf der Straße laut Satzung der Gemeinde Glasin in die Pflicht genommen werden können.


Wendeflächen in Perniek

Eine weitere Bürgerin des OT Perniek hinterfragt die Verantwortung zum Grundstück hinter der Familie Hafemann und Eggert. Die Versorgungsfahrzeuge nutzen hier die Wiese bzw. Ackerflächen zum Wenden.
Frau Marx berichtet, dass die Gemeinde hier kein Eigentümer dieser Flächen ist, sondern die LBG GmbH.


Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 01.10.2025 – öffentlicher Teil.

  • Ja: 7
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 2
  • Mitwirkungsverbot: 0

Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 13.11.2025 – öffentlicher Teil.

  • Ja: 6
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Bericht der Bürgermeisterin

  1. Auf der Internetseite des ZVW gibt es Infos zur Fernwärmeplanung.
  2. Am 18.11.2025 wurde Herr Meier, Bürgermeister der Stadt Neukloster, verabschiedet.
  3. Am 01.12.2025 fand mit dem Innenminister Herrn Pegel eine Inforunde zu Neuerungen der Kommunalfinanzierung statt.

Unterjähriger Bericht der Bürgermeisterin zum Haushaltsvollzug für das Jahr 2025

Frau Marx liest den unterjährigen Bericht zum Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2025 mit Stand vom 10.11.2025 vor. Der Bericht wurde vorher an die Gemeindevertreter ausgehändigt.


Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für Bewirtschaftung der Grundstücke und
Außenanlagen bei dem Produkt kommunale Wohnungen

Sachverhalt:
Das Konto zur Bewirtschaftung der Grundstücke und Außenanlagen bei dem Produkt „kommunale Wohnungen“ wird hauptsächlich vom Wohnungsunternehmen beplant, anhand von Abrechnungen jeweils zum 30.06. und 31.12. des jeweiligen Jahres nachgewiesen und durch die Verwaltung in den Haushalt bei den entsprechenden Konten erfasst.

Im Jahr 2025 wurden mehrere Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt, was dazu führt, dass der ursprüngliche Planansatz i.H.v. 88.200,00 € voraussichtlich komplett ausgereizt wird.

Da nun auch 2 Wohnungen, die seit 1968 bewohnt waren und seit 2025 durch den ungeplanten Auszug der MieterInnen leer stehen, komplett saniert werden müssen, ist es notwendig eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu beschließen.

Beratung:
18:10 Uhr: Herr Beyer betritt den Sitzungsraum.
Frau Marx erläutert den Sachverhalt zur Beschlussvorlage.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die Bewirtschaftung und der Grundstücke und Außenanlagen bei dem Produkt „kommunale Wohnungen“ i.H.v. 25.000,00 €.

Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus Minderaufwand/Minderauszahlung bei Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gebäude einschließlich der Bestandteile, die dem Gebäude zuzurechnen sind (Produktsachkonto 57302.52313000 EHH und 57302.72313000 FHH).
Der Nachweis erfolgt über die Produktsachkonten 11408.52310000 (EHH) und 11408.72310000 (FHH).

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Kindertagesförderung

Sachverhalt:
Das Kindertagesförderungsgesetz M-V wurde zum 01.07.2025 geändert. Der Anteil der Eigenanteile für die Wohnsitzkinder ist seither drastisch angestiegen (31,49 % vom verhandelten Entgelt).

Dieses resultiert daraus, dass in M-V die Eltern seit 2020 keine Kitabeiträge mehr zahlen. Das Land hält weiterhin an der Beitragsfreiheit für die Eltern fest. Die Kosten für die Gemeinden werden, aufgrund voraussichtlicher Erhöhung der Entgelte, weiterhin steigen.

Durch die Änderungen des Kindertagesförderungsgesetzes M-V ist es notwendig eine
außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung zu beschließen.

Beratung:
Frau Marx informiert die Gemeindevertreter darüber, wieviel Kinder die Gemeinde in der Kita hat und wie hoch die Kosten sind. Die Prognosen der Landesmittel gehen dahin, dass die Schulden steigen werden.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung für die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Kosten der Kindertagesförderung i.H.v. 60.000,00 €.

Die Finanzierung der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung erfolgt aus Minderaufwendung/Minderauszahlung bei Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen (Produktsachkonto 54100.52338000 EHH und 54100.72338000 FHH).
Der Nachweis erfolgt über die Produktsachkonten 36506.5561200 (EHH) und 36506.7561200 (FHH).

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Ausschreibung – Prüfung der ortsfesten Anlagen in der Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Die Prüfung der ortsfesten Anlagen umfasst 112 Straßenlaternen, die jeweils notwendigen Beleuchtungsverteiler und Schaltschränke in der Gemeinde Glasin.
Die Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen sind in der Regel alle 4 Jahre durchzuführen, verpflichtend und gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen darf nur von einer qualifizierten Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) mit entsprechender Erfahrung und Fachkenntnissen durchgeführt werden.
Bei der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen werden verschiedene Aspekte überprüft, darunter fällt die Überprüfung auf sichtbare Schäden, Beschädigungen an Kabeln, Steckdosen, Schaltern, Verteilern etc., die Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sowie die Durchführung von Messungen zur Überprüfung der elektrischen Werte und Schutzmaßnahmen (z.B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Fehlerstromschutzschalter).

Die Überprüfung ist wichtig und erhöht die Sicherheit der Mitarbeiter und Anlagen durch die Erkennung und Beseitigung von Gefahrenquellen, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und anderer relevanter Vorschriften, hilft Schäden an Anlagen und Betriebsmitteln durch frühzeitige Erkennung von Mängeln zu vermeiden und vermeidet teure Reparaturen und Ausfallzeiten aufgrund vorbeugender Wartung. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss dokumentiert werden.
Dazu gehören ein Messprotokoll, gegebenenfalls Fotos von Problemfällen und ein Mängelprotokoll.
Die Dokumentation dient als Nachweis für die durchgeführte Prüfung und hilft, den Zustand der Anlage zu verfolgen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit ist und regelmäßig durchgeführt werden sollte, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der elektrischen Anlagen zu gewährleisten.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.

Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss
des Vergabeverfahrens

Beratung:
Herr Jarmuth fragt nach, ob die Prüfung der ortsfesten Anlagen ausgeschrieben wird. Nachdem Frau Marx die Frage mit ja beantwortet, wird über die BV abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die Ausschreibung für die Überprüfung der ortsfesten Anlagen von Straßenlaternen, sowie für die jeweils notwendigen Beleuchtungsverteiler und Schaltschränke, in der Gemeinde Glasin.
Die Finanzierung erfolgt über das Produkt 54100 und Finanzkonto 52338010.

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Schlussbemerkung

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet.


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