Die Themen:
- Ausschreibung Bauleistungen Lieferung und Einbau Löschwasserbehälter Gemeinde Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 1
- Kita Glasin: Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen Einleitung von Vergabeverfahren: Ausschreibung Containerkita
- Kita Glasin: Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen Einleitung von Vergabeverfahren: Elektroplanung
Ausschreibung Bauleistungen Lieferung und Einbau Löschwasserbehälter
Gemeinde Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 1
Sachverhalt:
Der Gemeinde Glasin wurden durch den Landkreis NWM, zur Gewährleistung einer ausreichenden Löschwasserversorgung, Fördermittel für die Lieferung und den Einbau von Löschwasserzisternen (100 m³ Fassungsvermögen) bereitgestellt.
Der Durchführungszeitraum für die Bauvorhaben ist zeitlich bis zum 28.02.2026 begrenzt. Aus diesem Grund muss die Ausschreibung der Bauleistungen schnellstmöglich durch die Verwaltung des Amtes Neukloster – Warin auf den Weg gebracht werden. Die Ausschreibung erfolgt gemäß VOB/A als freihändige Vergabe.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des
Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt über das Produktsachkonto/Finanzkonto
12605/78532000.
Beratung:
Die Bürgermeisterin informiert über den Eingang von Fördermitteln mit Abrechnungstermin 28.02.2026. Nach kurzer Beratung erfolgt die Abstimmung über die Bauleistung, Lieferung und Einbau Löschwasserbehälter Gemeinde Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 1.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der Bauleistungen für die Lieferung und den Einbau der Löschwasserzisternen in der Gemeinde Glasin, OT Warnkenhagen, Dorfstraße 1.
- Ja: 8
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 1
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen Einleitung von Vergabeverfahren: Ausschreibung Containerkita
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Die Maßnahme beinhaltet des Weiteren Maler-, Bodenbelagsarbeiten, die Erneuerung der Innentüren und Optimierung der Verteilerküche sowie die vom Fachdienst Jugend geforderte Akustikverbesserung in den Gruppenräumen. Dem Antrag lagen Kostenschätzungen in Höhe von 822.737,58,-€ brutto (Förderhöhe mind. 75%) zugrunde. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt. Eine Übergabe des Bescheides durch das Ministerium erfolgt in Kürze.
Die Umsetzung der Baumaßnahme muss im März 2026 beginnen. Da die Kita dafür vollständig frei gezogen werden muss, ist das Aufstellen einer mobilen Kitaanlage für den Bereich Krippe und Kindergarten erforderlich. Um die ausgewiesenen Fristen halten zu können, ist umgehend die Ausschreibung einer Mobilkita (Containeranlage) mit Planungsleistungen zur Bauantragsstellung notwendig. Der Standort ist von der Gemeindevertretung zu bestimmen. Die Kosten für eine Container-Nutzungsdauer von 9 Monaten belaufen sich auf ca. 180.000 € netto.
Die Montage und der Aufbau der Containeranlage ist eine Bauleistung, die den Wertgrenzen entsprechend im Nationalen Vergabeverfahren als gemäß §3 VOB/A ausgeschrieben werden kann.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des §38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung:
Herr Beyer verlässt von 18:06 Uhr – 18:08 Uhr den Sitzungsraum und ist zur Abstimmung wieder anwesend.
Die Bürgermeisterin informiert über den Eingang von Fördermitteln für die Kita Glasin. Die Übergabe der Fördermittelbescheide wird am Freitag , den 21.11.2025 durch Herrn Backhaus erfolgen.
Nach kurzer Beratung erfolgt die Abstimmung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung einer Mobilkita in Verbindung mit der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Vergabe erfolgt nach Beschränkter Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 2 VOB/A.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto: 36505.52313000 (Ergebnishaushalt) 36505.72313000 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss
des Vergabeverfahrens.
- Ja: 8
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 1
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin: Erneuerung der Elektroanlage mit Folgeleistungen Einleitung von Vergabeverfahren: Elektroplanung
Sachverhalt:
Mit Beschlussfassung vom 12.09.2024 wurde eine Förderung für die Erneuerung der E-Anlage mit Folgeleistungen gemäß ILERL M-V beantragt. Die Maßnahme beinhaltet des Weiteren Maler-, Bodenbelagsarbeiten, die Erneuerung der Innentüren und Optimierung der Verteilerküche sowie die vom Fachdienst Jugend geforderte Akustikverbesserung in den Gruppenräumen. Dem Antrag lagen Kostenschätzungen in Höhe von 822.737,58,-€ brutto (Förderhöhe mind. 75%) zugrunde. Einer Zuwendung mit einem Förderhöchstbetrag von 740.463,82 € (Förderhöhe 90%) wurde durch den Landkreis NWM, FB Regionalentwicklung zugestimmt. Eine Übergabe des Bescheides durch das Ministerium erfolgt in Kürze.
Für die Baumaßnahme ist eine Elektroplanung erforderlich. Um die ausgewiesenen Fristen halten zu können, ist umgehend die Ausschreibung dieser Planungsleistungen notwendig.
Diese Planungsleistungen sind Dienstleistungen, die den Wertgrenzen entsprechend im Nationalen Vergabeverfahren nach UVgO ausgeschrieben werden können. Dazu wird die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO gewählt.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern.
Beratung:
Herr Jarmuth fragt an, welche 3 Firmen angeschrieben werden.
Frau Marx erklärt, dass die Ausschreibung durch das Bauamt erfolgt, aber mindestens 3 Firmen angeschrieben werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Ausschreibung der Elektroplanung in Verbindung mit der Maßnahme zur Erneuerung der Elektroanlage in der Kita „Gänseblümchen“ mit Folgeleistungen. Die Ausschreibung erfolgt als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).
Es werden grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Finanzierung der Maßnahme wurde in der Haushaltsplanung 2025/2026 im Produktsachkonto: 36505.52313000 (Ergebnishaushalt) 36505.72313000 (Finanzhaushalt) berücksichtigt.
Die Bürgermeisterin informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss
des Vergabeverfahrens.
- Ja: 8
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 1
- Mitwirkungsverbot: 0
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