Gemeindevertretung – Sitzung vom 10.04.2025

Die Themen:

  1. Änderung zur Tagesordnung
  2. Umstellung der Straßenbeleuchtung
  3. Gehweg Perniek
  4. Infos über Beschlüsse
  5. Abstimmungsergebnis im Protokoll
  6. Billigung der Sitzungsniederschrift
  7. Billigung der Sitzungsniederschrift
  8. Bericht der Bürgermeisterin
  9. Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin
  10. Annahme einer Spende
  11. Bestätigung der Jahresrechnung 2021
  12. Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021
  13. Sanierung der Warnkenhagener Straße in Glasin – Ausschreibung Planungsleistungen
  14. Sanierung Gehweg Perniek – Ausschreibung Bauleistungen
  15. Sanierung Gehweg Babst – Ausschreibung Bauleistungen
  16. Erneuerung Gehweg Strameuss – Ausschreibung Planungsleistungen
  17. Stand Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgarage Glasin
  18. Das ganze Protokoll zum Download

Änderung zur Tagesordnung

Herr Jarmuth hat eine Änderung zur Tagesordnung beantragt.

  1. Bericht des amtierenden Rechnungsprüfungsausschuss über den Jahresabschluss 2021 vor Tagesordnungspunkt 7.3
  2. Diskussion über Schließung der Tankstelle Glasin, Stellungnahme durch Christina Bruer bzw. Einladung eines Geschäftsführers der LB-Glasin

Frau Marx weist Herrn Jarmuth darauf hin, dass der Bericht über den Jahresabschluss 2021den Tagesordnungspunkt 7.3 beinhaltet. Die Beantragung des Tagesordnungspunktes über die Schließung der Tankstelle wird zurückgewiesen, da es sich um eine nicht gemeindliche Angelegenheit handelt.


Umstellung der Straßenbeleuchtung

Ein Bürger aus dem OT Warnkenhagen fragt an, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung in den restlichen OT der Gemeinde ist.

Antwort Frau Marx: Das Thema Straßenbeleuchtung steht heute auf der Tagesordnung. Es werden nur die Leuchtmittel ausgetauscht.


Gehweg Perniek

Eine Bürgerin aus dem OT Perniek teilt mit, dass aus den Ausschreibungsunterlagen „Sanierung Gehweg Perniek“ keine genauen Angaben zu den Bordsteinen/Absenkung, Geschwindigkeitsbegrenzungen und zur Straßenbreite hervorgehen. Sie gibt zu bedenken, dass Kinder, die mit dem Rad auf Gehwegen fahren dürfen, bei nicht abgesenkten Bordsteinen nicht ausweichen können. Es bestehen dadurch Unfallgefahren. Die Gemeinde möchte das bei der Ausschreibung bedenken.

Antwort Frau Marx: Die Bürgermeisterin wird sich hierzu beim Bauamt informieren sowie eine
Absenkung der Bordsteine und eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragen, gibt aber zu
bedenken, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung unwahrscheinlich ist.


Infos über Beschlüsse

Eine Bürgerin der Gemeinde Glasin regt an, dass auf den Gemeindevertretersitzungen kurze Informationen über die Beschlüsse im öffentlichen Teil an die anwesenden Bürger gegeben werden sollten. Der Sachverhalt sollte benannt werden.
Bsp. Änderung der Hauptsatzung auf der GV-Sitzung vom 12.09.2024. Teilweise werden nur die Beschlüsse vorgelesen, ohne Kommentar und anschließend wird abgestimmt.

Frau Marx erwidert, dass die Hauptsatzung von der Gemeindevertretung beschlossen wird, dann von der Rechtsaufsicht geprüft und dann erst der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.


Abstimmungsergebnis im Protokoll

Herr Jarmuth merkt an, dass das Abstimmungsergebnis unter Punkt 4 im Protokoll der GV Sitzung vom 12.09.2024 nicht stimmt. Es fehlen 3 Stimmen von 9 anwesenden Gemeindevertretern. Nach kurzer Überlegung wird festgestellt, dass die am 09.06.2024 neu gewählten 3 Gemeindevertreter nicht über das Protokoll vom 21.05.2024 abgestimmt haben.
Es wird darüber abgestimmt, folgenden Satz im Protokoll vom 12.09.2024 unter Punkt 4,
nach dem 1. Satz einzufügen: „3 neue Gemeindevertreter konnten nicht mit abstimmen, da sie zu diesem Zeitpunkt nicht der vorigen Gemeindevertretung angehörten.“

Abstimmungsergebnis: 9 Ja


Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024 – öffentlicher Teil.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Billigung der Sitzungsniederschrift

Billigung der Sitzungsniederschrift vom 11.12.2024 – öffentlicher Teil.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Bericht der Bürgermeisterin

Ein kurzer Stichpunktartiger Bericht wird von Frau Marx vorgelesen.
Die wichtigsten Stichpunkte in kürze:

  • Haushaltssatzung 2025/2026 wurde am 07.03.2025 genehmigt
  • Am 15.02.2025 Jahresempfang
  • 2024 wurde der Finanzhaushalt mit einem Plus von ca. 210.000 € abgeschlossen
  • Der Architekt für den Feuerwehr-Umbau wurde beauftragt
  • Am 13.03.2025 wurde das alte Feuerwehrauto abgeholt und wird in der Ukraine im Kriegsgebiet eingesetzt

Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Glasin

Sachverhalt:
Nach ordnungsgemäßer Anzeige der beschlossenen Hauptsatzung vom 11.12.2024, bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde hat diese festgestellt, dass die Hauptsatzung höherrangigem Recht widerspricht.
Der § 1 wurde ergänzt, der § 3 wurde vervollständigt und weitere Änderungen in den § 4 und § 6 erfolgten.
Die aufgezeigte Rechtsverletzung im § 4a wurde gestrichen und ist nicht mehr Bestandteil der Hauptsatzung (Datenschutzregelungen fehlten).

Beratung:
Die Fassung der Hauptsatzung vom 18.11.2024 wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde bemängelt.
Frau Marx liest die geänderten Stellen in der Hauptsatzung vor. Nach Änderung des Textes § 6 in § 7 im Sachverhalt der Beschlussvorlage wird nach Antrag durch Herrn Jarmuth namentlich über die Beschlussvorlage abgestimmt

Beschluss:
Nach Änderung der aufgezeigten Rechtsverletzungen beschließt die Gemeindevertretung die
in der Anlage befindliche Hauptsatzung der Gemeinde Glasin.

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 7
  • Nein: 2
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Annahme einer Spende

Sachverhalt:
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Gem. § 44 Kommunalverfassung M-V dürfen Zuwendungen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Zuwendungen ab 100,00 EUR hat die Gemeindevertretung zu entscheiden

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gem. § 44 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Annahme folgender Spende:
Spender: Heidelberg Materials Mineralik DE GmbH
Betrag: 2.000 €
Begünstigter: Jugendfeuerwehr Glasin für TS

Namentliche Abstimmung:

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Bestätigung der Jahresrechnung 2021

Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Glasin hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2021, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft.
Der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss wurden gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik von der Verwaltung unter der Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt.
Der Prüfbericht inklusive des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Bestätigung der Jahresrechnung 2021

Beratung:
Herr Unger liest den Prüfbericht der JR 2021 des RPA Glasin vom 31.03.2025 vor.

Herr Jarmuth bemängelt den Begriff „Mehrheitliche Abstimmung“. Anmerkung: Der Begriff Einstimmigkeit bedeutet alle hätten zugestimmt, deswegen wurde der Begriff „Mehrheitlich“ verwendet (Abstimmung RPA 31.03. 2025 2 Ja, 1 Nein). Herr Jarmuth war dagegen. Weiterhin muss auf S. 11 und 12 im Prüfbericht des Jahresabschlusses der Gemeinde Glasin für das Jahr 2021 in der Tabelle beim Ansatz/Ergebnis/Abweichung das T bei TEURO gestrichen werden.
Ein Zusatz zur Abstimmung über die Änderung wird mit 9 Ja Stimmen im Sachverhalt hinter
dem letzten Satz eingefügt.
Zusatz: Abstimmung der Änderung mit 9 Ja. Im Beschluss wird der Satz:
Auf Seite 11 + 12 wird im Prüfbericht des Jahresabschlusses der Gemeinde Glasin für das Jahr
2021 in der Tabelle beim Ansatz/Ergebnis/Abweichung das T bei TEURO weggestrichen.
Frau Marx bittet um Änderung des Wortes Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses vom Amt Neukloster- Warin in Vorsitzende auf S. 18 im Anhang zum JA 2021 Gemeinde Glasin.

Herr Jarmuth bittet um namentliche Abstimmung.
Es wird namentlich abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin bestätigt gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V den durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüften Jahresabschluss 2021.

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 6
  • Nein: 1
  • Enthaltung: 2
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021

Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Glasin zum 31.12.2021 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bürgermeisterin wird nach Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2021 entlastet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 zu empfehlen.

Beratung:
Frau Bruer liest den Beschluss „Entlastung der Bürgermeisterin für das HHJ 2021“ vor.
Auf Antrag von Herrn Jarmuth wird namentlich abgestimmt

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern, in der aktuell gültigen Fassung, die Entlastung der Bürgermeisterin für die Jahresrechnung und somit für das Haushaltsjahr 2021.

Namentliche Abstimmung:

JANEINEnthaltung
Bgm. Marx, UteX
Beyer, SebastianX
Bruer, ChristinaX
Koch, GudrunX
Meyer-Niestroj, NicoX
Schulz, DanielX
Unger, DannyX
Bull, DennyX
Jarmuth, HolgerX
  • Ja: 6
  • Nein: 1
  • Enthaltung: 2
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Sanierung der Warnkenhagener Straße in Glasin – Ausschreibung Planungsleistungen

Sachverhalt:
Die Asphaltbefestigung der Warnkenhagener Straße in Glasin hat die vorgesehene Nutzungsdauerdauer erreicht und muss dringend saniert werden.
Es ist geplant, die Asphaltbefestigung von der L 101 auf einer Länge von ca. 470 m, bis hinter die Zufahrt der Fa. Landboden zu sanieren. Inwieweit die vorhandene Asphaltbefestigung geschädigt ist, lässt sich im Moment noch nicht sagen. Um Aufschluss darüber zu erhalten, muss eine Bohrkernentnahme im Vorfeld der Bauarbeiten erfolgen, damit die vertragsrelevanten Parameter genauer bestimmt werden können.
In Zuge der Sanierung wird die vorh. Straßenentwässerung überprüft und gegebenenfalls erneuert
bzw. durch zusätzliche Straßenabläufe ergänzt.
Das Profil der Straße soll wiederhergestellt werden, um eine funktionierende Straßenentwässerung zu gewährleisten. Die abgängigen Bereiche der Bordanlage und des Gehweges werden erneuert.
Die Bankette wird ebenfalls erneuert und standfest hergestellt, zusätzlich soll eine LKW-Stellfläche gegenüber der Tankstelle hergestellt werden.
Im Jahr 2020 wurde für die Baumaßnahme ein Förderantrag beim Land M-V gestellt.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Baukosten beträgt ca. 434.500,00 € brutto, die Baumaßnahme wird zu 75 % durch das Land M-V gefördert, der Eigenanteil von 25% ist durch die Gemeinde Glasin zu tragen.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt über das Produktsachkonto 54100.778532260 (Finanzhaushalt).

Beratung:
Herr Jarmuth fragt an, wie breit die Warnkenhagener Straße in Gasin nach der Sanierung sein wird. Antwort Frau Marx: So breit wie sie jetzt ist. Frau Marx berichtet erneut, dass es Fördermittel für die Sanierung gibt und mit diesen Mitteln eine gute Lösung angestrebt wird. Ein Planer soll so bald wie möglich beauftragt werden, damit die Straße noch in 2025 gebaut wird.

Beschluss:
Die Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Sanierung
der Warnkenhagener Straße in Glasin, gemäß VOB/A.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Sanierung Gehweg Perniek – Ausschreibung Bauleistungen

Sachverhalt:
Die Gemeinde Glasin plant die Sanierung des Gehweges in Perniek.
Der vorhandene Gehweg weist in seiner Oberfläche erhebliche Schäden durch Setzungen und Verwerfungen auf, sodass eine akute Unfallgefahr besteht.
Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger ist hier nur noch eingeschränkt gegeben. Zu bedenken ist auch, dass laut StVO Kinder bis zum 8. Geburtstag mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen.
Die geplante Bauleistung umfasst, die Aufnahme und Entsorgung des vorhandenen Plattenbelages den Ausbau der Bordanlagen (Rasen- und Hochbordstein), den Ausbau der vorhandenen Schichten ohne Bindemittel, und die Nachverdichtung des vorh. Planums.
Zuzüglich muss eine Böschungssicherung, mit Auffüllung von Boden durchgeführt werden, um das Abrutschen der vorhandenen Böschung zu unterbinden.
Für die Wiederherstellung des Gehweges, werden die Bordanlagen (Rasen- und Hochbordstein) in Beton versetzt eingebaut, die Schichten ohne Bindemittel lagenweise eingebaut und verdichtet, sowie ein Rechteckpflaster 20/10/8, Farbe grau verlegt.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt über das Produktsachkonto 54100.52338000 (Ergebnishaushalt) und 54100.72338000 (Finanzhaushalt).

Beratung:
Nachdem eine Bürgerin aus Perniek Anregungen für die Baumaßnahme Gehweg in Perniek gegeben hat, wird nach kurzer Beratung über 3 Änderungen abgestimmt und im Sachverhalt und Beschluss mit eingearbeitet.

1. Änderung:
Hinter dem letzten Satz im ersten Absatz wird folgender Satz eingefügt: Die Pflastersteine, sowie Bordsteine werden von Lithon geliefert.
2. Änderung:
Hinter dem neu eingefügten Satz wird folgender Satz eingefügt: Es ist vom Bauamt zu prüfen, in wie weit der Hochbord teilweise abgesenkt werden kann.
3. Änderung:
Im Satz des Beschlusstextes wird vor dem Komma folgendes eingefügt: ohne Pflaster- und Bordsteine

Über die Änderungen wird abgestimmt: 9 Ja

Über die Beschlussvorlage wird nach Einfügung der Änderungen abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Bauleistung ohne Pflaster- und Bordsteine, gemäß VOB/A für die Sanierung des Gehweges in Perniek.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Sanierung Gehweg Babst – Ausschreibung Bauleistungen

Sachverhalt:
Die Gemeinde Glasin plant die Sanierung des Gehweges in Babst. Der vorhandene Gehweg weist in seiner Oberfläche erhebliche Schäden durch Setzungen und Verwerfungen auf, sodass eine akute Unfallgefahr besteht.
Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger ist hier nur noch eingeschränkt gegeben. Zu bedenken ist auch, dass laut StVO Kinder bis zum 8. Geburtstag mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen.
Die geplante Bauleistung umfasst, die Aufnahme und Entsorgung des vorhandenen Plattenbelages und Rasenbordes, den Ausbau der vorhandenen Schichten ohne Bindemittel, und die Nachverdichtung des vorh. Planums. Der vorhandene Hochbordstein zur Straße wird nur punktuell in seiner Höhenlage reguliert. Das jetzige Ende des Gehweges wird verlängert und mit einer Absenkung an die Straße angepasst. Das Straßennamensschild soll auf die gegenüberliegende Seite der Zufahrt versetzt werden.
Für die Wiederherstellung des Gehweges, wird ein Rasenbord in Beton versetzt eingebaut, die Schichten ohne Bindemittel werden lagenweise eingebaut und verdichtet, die Oberflächenbefestigung erfolgt mit einem ein Rechteckpflaster 20/10/8, Farbe grau.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg Vorpommern.
Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss
des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt über das Produktsachkonto
54100.52338000 (Ergebnishaushalt) und 54100.72338000 (Finanzhaushalt)

Beratung:
Herr Meyer-Niestroj weist darauf hin, dass der Landkreis teilweise Eigentümer des Grundstückes ist, auf dem der Gehweg in Babst gebaut werden soll.
Frau Marx erwidert das die Bürgersteige innerorts grundsätzlich in Verantwortung der Gemeinde liegen.
Es werden 3 Textänderungen vorgenommen:

1. Änderung:
Im Text der Überschrift der Beschlussvorlage wird hinter Babst folgender Text eingefügt:
Dorfstraße 17 bis Einfahrt „Am Sportplatz“.
2. Änderung:
Im Text Sachverhalt im ersten Satz hinter Babst folgender Text eingefügt: von Dorfstraße 17
bis Einfahrt „Am Sportplatz“.
3. Änderung:
Im Satz des Beschlusstextes wird vor dem Komma folgendes eingefügt:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Landkreises.

Über die Änderungen wird abgestimmt: 9 Ja
Über die Beschlussvorlage wird nach Einfügung der Änderungen abgestimmt

Beschluss:
Die Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Bauleistungen, gemäß VOB/A für die Sanierung des Gehweges in Babst.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Erneuerung Gehweg Strameuss – Ausschreibung Planungsleistungen

Sachverhalt:
Die Gemeinde Glasin plant die Erneuerung des Gehweges in Strameuß. Durch die Baumaßnahme soll der dörfliche Charakter von Strameuß aufgewertet werden, um dieses Ziel zu erreichen, muss der vorhandene Gehweg erneuert und zusätzlich sollen ca. 5 Stck. Querparkerstellplätze errichtet werden.
Der vorhandene Gehweg weist in seiner Oberfläche erhebliche Schäden durch Setzungen, Querrisse und Verwerfungen auf, sodass eine akute Unfallgefahr besteht. Die Verkehrssicherheit für die Fußgänger ist hier nur noch eingeschränkt gegeben. Zu bedenken ist auch, dass laut StVO Kinder bis zum 8. Geburtstag mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen. Die geplante Planung bzw. Bauleistung umfasst, die Aufnahme und Entsorgung der vorhandenen Betonflächen, des Rasenbordes, der Hochbordanlage zur Kreisstraße und den Ausbau der vorhandenen Schichten ohne Bindemittel. Es muss weiterhin geprüft werden, ob und in welchem Umfang noch Versorgungsträger beteiligt werden müssen. Die Wiederherstellung des Gehweges soll in Pflasterbauweise, inkl. neuer Bordanlagen erfolgen. Die vorläufige Kostenschätzung für die Baukosten beträgt ca. 118.405,00 € brutto.
Gemäß § 22 Abs. 4a Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschluss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Der Bürgermeister informiert die Gemeindevertretung über die Auftragserteilung nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Haushalt über das Produktsachkonto 54100.78532260 (Finanzhaushalt).

Beratung:
Herr Meyer-Niestroj vermutet, dass die Kosten durch die Umrandungen für die Linden höher als angesetzt ausfallen werden.
Frau Marx möchte den Gehweg nicht wieder so nah an den Linden errichten lassen. Hierzu werden eventuell Grundstücksankäufe notwendig. Das Projekt wird, dadurch das Fördermittel beantragt werden sollen, schätzungsweise ca. 2-3 Jahre in Anspruch nehmen. In diesem Zuge soll die Bushaltestelle eventuell mit erneuert werden. Auf Nachfrage gibt Frau Marx zur Antwort, dass der Gehweg durch den gesamten OT erneuert werden soll. Alle Gemeindevertreter geben zu bedenken, dass die veranschlagten Kosten zu niedrig angesetzt sein könnten.
Nach umfangreicher Beratung wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschluss:
Die Gemeinde Glasin beschließt die Ausschreibung der Planungsleistungen, gemäß VOB/A für die Erneuerung des Gehweges in Strameuß.

  • Ja: 9
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 0
  • Mitwirkungsverbot: 0

Stand Bauvorhaben Neubau Feuerwehrgarage Glasin

Frau Marx berichtet folgendes zum FFw. Anbau Glasin:
– die Arbeiten sollen zeitnah beendet werden
– die Firma Damerow hat gute Arbeit geleistet
– zu den geplanten 99.000 € kamen noch Nachträge hinzu für Heizung (4.489 €), Elektro (4.450 €), Maler (2.358 €), Dämmung und Fassade (2.706 €), Fliesen (3.000 €) und Kosten für die Alarmanlage.


Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:


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