Die Themen:
- Sportplatz
- Gemeinderaum Babst
- Buswartehaus Charlottenfelde
- Kiesabbau
- Vertretung der Bürgermeisterin
- Parkplatz vor dem Neubau in Babst
- Tempolimitanzeigetafeln
- Bericht der Bürgermeisterin
- Annahme einer Spende
- Kita Glasin – Auftragsvergabe Malerleistungen
- Das ganze Protokoll zum Download
Sportplatz
Ein Vorsitzender des Sportvereines aus Glasin teilt folgende Mängel mit:
Der Sportplatz (Fußballplatz) in Glasin, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die Fußballer verletzen sich dort. Es können keine größeren Fußballspiele mehr dort stattfinden. Der Platz ist im Sommer knüppelhart und bei Regen matschig. Die Auflockerungsmaßnahme im letzten Jahr mit ca. 6.000€ haben grundsätzlich nichts gebracht. Besser wäre eine Komplettlösung um den Sportplatz wieder richtig nutzten zu können. Die Sportler/Spieler laufen dem Verein weg.
Weiterhin läuft an den Sanitärcontainern Regenwasser vom Dach durch die Rohre, in denen die Elektrik verläuft. Der Schaltkasten ist im letzten halben Jahr schon 2 x durchgeschmort. Auch hier muss unbedingt eine richtige Lösung herbeigeführt werden.
Die Bürgermeisterin, Frau Marx erwidert dass diese Probleme ausreichend bekannt sind und weist darauf hin, das ihr Vorgänger Herr Wittke leider mind. 60cm Lehm auf den Sportplatz aufgebracht hat. Frau Marx unterbreitet dem Vorsitzenden des Sportvereines den Vorschlag einen Sportplatzbauer zu kontaktieren und einen Kostenvoranschlag für die Herrichtung des Sportplatzes einzuholen. Wegen der Regenwasser Problematik auf den Dächer der Sanitärcontainer wird ein Handwerker beauftragt. Weitere Beratungen hierzu werden im TOP 10 Sonstiges erfolgen.
Gemeinderaum Babst
Der Gemeinderaum in Babst, Dorfstraße 12 a, steht für die Nutzung durch die Bürger nicht mehr zu Verfügung. Eine Bürgerin aus Babst fragt an, ob die Räume in der FFw. Babst, Neubauring 4a von den Babster Bürgern genutzt werden können. Die Bürgermeisterin, Frau Marx antwortet: Erst muss die FFw. Babst aus den Räumen ausziehen. Bis dahin kann nur ein Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Möbel von der Dorfstraße 12a sollen in diesen einen Raum gebracht werden, danach soll die FFw zum Gemeindehaus umgebaut werden.
Buswartehaus Charlottenfelde
Ein Bürger aus Babst/ Charlottenfelde berichtet, dass das Dach von Buswartehaus in Babst, Charlottenfelde bereits gedeckt wurde und fragt, wann die Malerarbeiten erfolgen? Die Bürgermeisterin, Frau Marx, antwortet, dass die Malerarbeiten demnächst erfolgen sollen.
Kiesabbau
Als nächstes wird gefragt, wie lange der Kiesabbau durch die Heidelberger Sand und Kies GmbH ruht.
Die Bürgermeisterin, Frau Marx, informiert, dass der Kiesabbau mehrere Jahre (10 Jahre) ruht. Frau Marx behält das Problem mit der Kreisstraße im Auge und wird in Abständen beim Landkreis nachfragen, wann der Abschnitt der KS in Babst saniert wird.
Vertretung der Bürgermeisterin
Eine weitere Bürgerin aus Glasin möchte wissen, wie der Informationsablauf geregelt ist, wenn die Bürgermeisterin durch Urlaub oder Krankheit nicht erreichbar ist, warum man als Einwohner sich immer gleich an das Amt wenden soll. Frau Marx erklärt, dass der Weg über das Amt der richtige sei. Dort wird immer der richtige Ansprechpartner informiert, so das zeitnah eine Klärung bzw. Lösung von Problemen
erfolgen kann. Die Vertretung der Bürgermeisterin ist klar geregelt.
Parkplatz vor dem Neubau in Babst
Weiterhin spricht eine Bürgerin aus Babst das Thema Parkplatz vor dem Neubau in Babst an. Ein Auto steht dort regelmäßig vor der FFw-Zufahrt. Der Nutzer dieses Fahrzeuges sollte aufgefordert werden das zu unterlassen. Ein Parkverbotsschild steht dort bereits. Frau Marx wird die Neukloster Wohnungsgesellschaft mbH beauftragen den Mieter anzuschreiben.
Tempolimitanzeigetafeln
Eine weitere Bürgerin fragt, warum die keine neuen Tempolimitanzeigetafeln aufgebaut werden können? Frau Marx informiert, dass in diesem Bereich derzeit keine Notwendigkeit besteht.
Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin, Frau Marx berichtet über folgendes:
- Fertigstellung Straße Langenstück
- 28.03.2024 Genehmigung Haushalt 2024
- 20.-27.03.2024 Bürgermeisterwoche
- Änderung der Kommunalverfassung ab 10.06.2024
Annahme einer Spende
Sachverhalt:
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Kommunalverfassung M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Gem. § 44 Kommunalverfassung M-V dürfen Zuwendungen nur durch die Bürgermeisterin oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Zuwendungen ab 100,00 EUR hat die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gem. § 44 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Annahme folgender Spende:
| Spender | Betrag | Begünstigter Zweck |
|---|---|---|
| Beyrau & Beyrau GmbH | 1.000 € | Kita „Gänseblümchen“ |
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Kita Glasin – Auftragsvergabe Malerleistungen
Sachverhalt:
Im Zuge der Maßnahme zum Austausch der Fenster- und Türelemente in der Kita „Gänseblümchen“ wurden Malerleistungen notwendig. Nach Einbau der Fenster müssen Sturz- und Laibungsbereiche angearbeitet werden. Um die Räume für die Kita schnellstmöglich wieder nutzbar zu machen, mussten bereits im Januar Malerleistungen per Eilentscheidung beauftragt werden. Eine Ausschreibung in Form der freihändigen Vergabe unter Beteiligung von sechs Firmen ging der Beauftragung voraus. Es wurde ein Angebot fristgemäß von der Firma Malermeister Laufke eingereicht. Die Prüfung und Auswertung ergab eine Bruttoangebotssumme in Höhe von 50.990,37€. Die Auftragssumme liegt ca. 28% über der Kostenschätzung von 39.800,57 € und ist auf die erschwerte Umsetzung im laufenden Kitabetrieb zurückzuführen. Das Anarbeiten der Fensterlaibungen erfordert mehrere Arbeitsschritte, die mit Trocknungszeiten verbunden sind. Der mit der Maßnahme einhergehende Zeit- und Arbeitsaufwand lässt sich, auch nach Rücksprache mit dem Planungsbüro, schwer kalkulieren. Dies spiegelt auch die Abgabe von nur einem Angebot im Vergabeverfahren wider.
Die Lose 1 und 2 – Fensterbau und Malerleistungen werden zu 75% über die RL der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) gefördert.
Beratung:
Änderung des Beschlusstextes in: Genehmigung Eilentscheidung der 1. und 2. Stellv. Bürgermeisterinnen Kita Glasin – Auftragsvergabe Malerleistungen Abstimmung Genehmigung Eilentscheidung des Bürgermeisters Kita Glasin – Auftragsvergabe Malerleistungen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin genehmigt gemäß § 39 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Auftragsvergabe: Los 2 – Malerarbeiten in der Kita „Gänseblümchen“ durch die Firma Malermeister Laufke, Klosterstraße 10, 23992 Neukloster mit einer Bruttoangebotssumme in Höhe von 50.990,37 € (fünfzigtausendneunhundertneunzig 37/100 EURO).
Die Maßnahme ist Bestandteil der Haushaltsplanung 2023/24 unter dem Produktsachkonto:
36505.52313000 (Ergebnishaushalt) 36505.72313000 (Finanzhaushalt).
- Ja: 9
- Nein: 0
- Enthaltung: 0
- Nicht anwesend: 0
- Mitwirkungsverbot: 0
Das ganze Protokoll zum Download
Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:
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