Gemeindevertretung – Sitzung vom 11.12.2023

Die Themen:

  1. Schaukasten Babst
  2. Bestätigung der Jahresrechnung 2020
  3. Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020
  4. Ergänzungsbeschluss Nachtragshaushaltssatzung 2023
  5. Das ganze Protokoll zum Download

Schaukasten Babst

Ein Bürger aus Babst beschwert sich, dass die heutige GV-Sitzung nicht im Schaukasten in Babst angekündigt wurde.

Frau Marx wird dieses Problem klären.

Bestätigung der Jahresrechnung 2020


Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Glasin hat die Prüfung des Jahresabschlusses 2020, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung geprüft.
Der Jahresabschluss sowie die Anlagen zum Jahresabschluss wurden gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 GemHVO-Doppik von der Verwaltung unter der Gesamtverantwortung des Bürgermeisters erstellt.
Der Prüfbericht inklusive des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt die Bestätigung der Jahresrechnung 2020.

Die Gemeindevertretung Glasin bestätigt gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V den durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüften Jahresabschluss 2020.

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020


Sachverhalt:
§3a Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bürgermeisterin wird nach Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses für das Haushaltsjahr 2020 entlastet. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

Beratung:
Frau Britta Reinschke übernimmt die Behandlung des Beschlusses. Sie bestätigt. dass dem Antrag zur Entlastung der Bürgermeisterin nichts entgegensteht. Sie lässt die Gemeindevertreter darüber abstimmen.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) die Entlastung der
Bürgermeisterin für die Jahresrechnung und somit für das Haushaltsjahr 2020.

  • Ja: 7
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 1
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Ergänzungsbeschluss Nachtragshaushaltssatzung 2023


Sachverhalt:
Bei Prüfung des Nachtrags 2023 durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg, ist aufgefallen, dass im Finanzhaushalt der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 29 GemHVO-Doppik) im Jahr 2023 durch den Nachtrag -537.300 € ausweist. Dieser führt laut Plan zu einem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zum 31. Dezember des Haushaltsjahres in Höhe von -639.301 €. Um diesen Saldo auszugleichen ist es notwendig einen Investitionskredit in Höhe des Saldos der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit einzuplanen.

Alte Fassung: § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldung (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf von bisher 850.000 EUR auf 0 EUR

Neue Fassung: § 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldung (Kreditermächtigungen) wird festgesetzt auf von bisher 850.000 EUR auf 537.000 EUR

Beratung:
Frau Marx legt die Notwendigkeit des Ergänzungsbeschlusses zur Nachtragshaushaltssatzung 2023 dar. Es muss ein Investitionskredit eingeplant werden, damit die buchungstechnische Finanzrechnung ausgeglichen ist. Unabhängig davon, ob dieser Investitionskredit in Anspruch genommen wird oder nicht. Herr Kraatz beanstandet die eingetragene Kassenkreditsumme. Der Beschluss muss richtig gestellt werden. Auf Seite 2 §4 sollte daher die Kassenkreditsumme statt 239.000 EUR 537.000 EUR lauten. Die GV stimmen dem zu.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung Glasin beschließt die beigefügte Ergänzung zur
Nachtragshaushaltssatzung 2023

  • Ja: 8
  • Nein: 0
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:



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