Gemeindevertretung – Sitzung vom 05.07.2023

Die Themen:

  1. Teichsanierung
  2. Schadstelle Bürgersteig Babst
  3. Protokolle der Gemeindevertretersitzungen
  4. Klage von Herrn Wittke gegen die Gemeinde Glasin
  5. Parken der Autos am Neubau Babst
  6. Übertragung/Beauftragung der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
  7. Das ganze Protokoll zum Download

Teichsanierung

Ein Einwohner möchte den Bearbeitungsstand zur Teichsanierung in Babst erfahren. Die Bürgermeisterin führt aus, dass für die Teichsanierung eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde vom Amt eingeholt werden muss. Ab Oktober sollen Arbeiten an den Teichen in Groß Tessin und Glasin stattfinden. Die Teichsanierung in Babst ist für 2024 eingeplant.


Schadstelle Bürgersteig Babst

Wiederholt fragt ein Einwohner nach, ob die hinterlassene Schadstelle am Bürgersteig Neubau-Spielplatz Babst repariert wird. Nach dem Spielplatzbau kommen hier die Gehwegplatten hoch. Die Bürgermeisterin hat bereits mit einigen Bürgern am Neubau gesprochen. Bisher hat sich nur kein Handwerker dafür gefunden. Die Hochborde sollen demnächst abgesenkt werden. In diesem Zuge wird die Reparatur der Gehwegplatten am Bürgersteig Babst mit beauftragt.


Protokolle der Gemeindevertretersitzungen

Weiterhin möchte der Einwohner wissen, ob man als Einwohner die Protokolle der Gemeindevertretersitzungen einsehen kann. Die Bürgermeisterin antwortet ja, im Amt oder auf der Internetseite des Amtes Neukloster-Warin.


Klage von Herrn Wittke gegen die Gemeinde Glasin

Als letztes möchte der Einwohner wissen, ob es stimmt, dass der Altbürgermeister Herr Wittke die Gemeinde Glasin verklagt hat, ob der Gemeinde bisher Kosten entstanden sind, ob es schon ein Ergebnis gibt und ob die Gemeindevertreter hierüber informiert sind. Die Bürgermeisterin antwortet, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt und deshalb keine Auskünfte darüber erteilt werden.


Parken der Autos am Neubau Babst

Frau Reinschke berichtet über den jetzigen Zustand „Parken der Autos am Neubau“: Es ist ein Schild „Feuerwehrzufahrt“ am Neubau in Babst aufgestellt worden. Seitdem werden die Autos jetzt quer am Neubau auf der Wiese geparkt. Es wird auf dem Rasen / Wiese gefahren. Die Bürgermeisterin ist über den Zustand informiert und die Borde werden demnächst abgesenkt.


Übertragung/Beauftragung der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung

Sachverhalt:
Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist bereits für eine erhebliche Anzahl der Kommunen in Deutschland verpflichtende Gesetzeslage. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet ein dahin gehendes Gesetz vor. Es gilt davon auszugehen, dass die Gemeindegröße, (hier Bevölkerung), der bestimmende Faktor sein wird, der zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Diese Größe ist bisher nicht bekannt.Bisher beruht die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung also auf freiwilliger Basis. Zur Unterstützung dieser freiwilligen Erstellung, bietet der Bund aktuell eine großzügige Förderung an, (90% der förderfähigen Kosten).Kommunale Wärmeplanung: Aufzeigen der vorhandenen Bedarfe und der Möglichkeiten diese Bedarfe mit regionalen Ressourcen zu decken. Inclusive der hierzu notwendigen Aufwendungen. Die Betrachtung und Bewertung von Ressourcen darf an Gemeindegrenzen nicht „stopp“ machen. Es müssen sinnhafte Gebietseinheiten zu Grunde gelegt werden. Hier bietet sich eine Übertragung an den Zweckverband Wismar an. Die Verbandsversammlung des ZV Wismar, hat am 14.06.2023 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der dem ZV gestattet, diese Leistung für die Kommunen des Verbandsgebietes zu übernehmen.

Beratung:
Herr Möller gibt seinen Standpunkt zur jetzigen Lage der Wärmeplanung bekannt. Er ist mit der Übertragung/Beauftragung der kommunalen Wärmeplanung an den ZVW nicht einverstanden. Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass die Wärmeplanung alle Gebäude der Gemeinde (8 Ortsteile) beinhaltet. Nicht nur die kommunalen Gebäude. Nach einer umfangreichen Diskussion ist die Mehrheit dafür, dass vorerst ja nur eine Übertragung/Beauftragung der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung durch den ZVW erfolgen soll. Danach werden die Gemeindevertreter weitere Entscheidungen treffen können. Wenn die Gemeinde den Beschluss verneint, würde die Gemeinde das in kürzester Zeit bereuen.

Beschluss:
Die Gemeinde Glasin überträgt/beauftragt den Zweckverband Wismar mit Sitz in Lübow, die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Glasin zu koordinieren und zu betreuen, sowie, insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen. Hierzu wird die Gemeinde Glasin mit dem Zweckverband Wismar einen entsprechenden Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung abschließen. Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwands, sind durch die Gemeinde Glasin an den Zweckverband Wismar zu erstatten, wobei angestrebt ist, die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, umzulegen.

Die notwendigen Haushaltsmittel (Eigenanteil) werden im Nachtragshaushalt 2023/24 eingestellt.

  • Ja: 6
  • Nein: 2
  • Enthaltung: 0
  • Nicht anwesend: 1
  • Mitwirkungsverbot: 0

Das ganze Protokoll zum Download

Dieser Beitrag basiert auf dem Protokoll zum öffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung. Bei der Aufarbeitung haben wir auf administrative Teile (Feststellung der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, …) verzichtet. Das vollständige Protokoll lässt sich hier einsehen:



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